Rewe

REWE Markt GmbH

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Zufriedenheitsindex

Total Reklamationen 4.306

Antwortquote

2.7%

Verbraucherempfehlung

77.8%

Lösungsquote

67%

Kundenservice Note

4/10

Rewe Reklamationen

Rewe Maskenpflicht Hamburg

Hallo. Vielleicht könnten Se Ihr Personal in der Altonaer Strasse n Hamburg darauf hinweisen, dass ein Schal und sogar ein Tuch als Mundschutz dienen. Ich wurde heute harsch zurückgewiesen. Bei der Gelegenheit könnte der eine etwas weniger unfreundlich daherkommen. Es geht auch anders. Danke

Rewe Falsche Preisauszeichnung

Guten Tag, ich kaufe regelmäßig im Rewe ein. Immer wieder muß ich feststellen, daß ich an der Kasse um die 10 Prozent meines eigentlichen Warenwertes mehr bezahle, da die Kasse die Angebote noch nicht registriert hat. Ich denke, es dürfte kein Problem sein bei neuer Preisauszeichnung, die neuen Preise per 2 Mausklicks in dem Computersystem einzugeben. Heute Morgen habe ich Butterkäse gekauft. Dieser Käse wurde auf ein großes Plakat an der Wand der Theke mit 0,44 Euro /100g ausgezeichnet, bezahlt habe ich 0,98/100g. Da ich mich schon einige Male über diese Methode beschwert habe, wurde mir bereits vom Rewe Personal empfohlen doch woanders einkaufen zu gehen. Ich unterstelle der Firma Rewe, aufgrund der Methodik und Häufigkeit der Ereignisse, daß dies von der Geschäftsleitung beabsichtigt ist , um höhere Gewinne auf Kosten des Verbrauchers zu erzielen . Sollte dieses Problem nicht behoben werden, werde ich rechtliche Schritte gegen die Firma Rewe einleiten.

Rewe Nichtbeachtung der Hygieneregeln(REWE Ko-Karthause)

Sehr geehrte Damen und Herren, am Freitag,den16.10.20, füllte eine REWE-Mitarbeiterin um ca.8.00 Uhr ohne jeglichen Mund-Nasenschutz die Zeitschriften auf. Sollte evtl. ein Attest vorhanden sein, so ist der Kunde dennoch ungeschützt. Vielfach werden Visiere getragen, die jedoch nachweislich nicht ausreichend schützen. Wenige Tage vorher: Ein Kunde ohne Maske wird weder an der Wursttheke noch an der Kasse noch an der Bäckereitheke aufgefordert, eine Maske zu tragen. Wir erwarten Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen ****** und Helmut ******

Rewe Schlechte Fleischqualität

Hallo, ich habe am Freitag, den 16.10.2020 die rinderbeinscheiben im Angebot gekauft. Heute nach drei Stunden schmoren, stellte sich heraus, dass sie steinhart und von sehr schlechter Qualität waren! Der Preis Betrug 10,80EURO. mfg

Rewe REWE - Willkürlich, ohne sachlichen Grund erteiltes Hausverbot

Chronologischer Ablauf des Vorfalls beim Rewe Lebensmittelmarkt im Breuningerland Ludwigsburg Samstag, den 12.10.2019 Ich bezahle mit der BreuningerCard um 20:00 Uhr an der Kasse, die von mir ausgesuchten Waren. Ich fahre den Einkaufswagen mit der bezahlten Ware vor das Rewe Geschäft. Der zweite stellvertretende Filialleiter des Rewe Marktes Herr B. steckt den Zylinderschlüssel in das Drehschloss. Ich packe die im Einkaufswagen liegende Ware in von Rewe käuflich erworbene Papiertragetüten. Ich gehe mit den gepackten zwei Einkaufstüten und dem leeren Einkaufswagen wieder in das Geschäft rein. Der Höhenstand des Rolltores lässt sich im Nachhinein nicht mehr eindeutig rekonstruieren. Jedenfalls muss das Rolltor zu diesem Zeitpunkt viel mehr als 1,5 m über meinen Kopf gestanden sein, sonst wäre ich ja nicht wieder in den Laden reingegangen. Das Rolltor hatte ich bereits fest im Blick. Eine genaue Angabe wäre nur möglich, wenn uns Rewe die Bilder, die von der Überwachungskamera aufgenommen wurden, zur Verfügung stellen würde. Herr B. lässt das Rolltor soweit runter, dass es grob geschätzt ca. 1,0 m bis 1,5 m über meinem Kopf steht. Das Ablassen des Rolltores habe ich nicht mitbekommen, da ich mit dem Rücken zum Rolltor stand. Ich stelle den Einkaufswagen ordnungsgemäß am dafür vorgesehenen Sammelplatz wieder ab. Herr B. hindert mich daran das Geschäft mit den Einkaufstüten wieder zu verlassen, indem er den im Drehschloss eingesteckten Schlüssel mit der linken Hand festhält. Das Rolltor steht wie bereits erwähnt ungefähr 1,0 m bis 1,5 m über meinem Kopf. Hier war zu jeder Zeit die Möglichkeit gegeben, dass das Rolltor plötzlich in Bewegung gesetzt wird und das selbige beim Hindurchgehen auf meinen Kopf fällt. Das durch einen Elektromotor bewegte Rolltor kann ca. 50 cm pro Sekunde nach unten fallen. Ich fordere Herrn B. auf, die Hand vom Schlüssel wegzunehmen. Herr B.: „Was soll das?“ Ich sage zum Herrn B., dass ich mich weigere unter das Rolltor durchzugehen, solange er den im Drehschloss eingesteckten Schlüssel in der Hand hält. Herr B.: „Machen Sie hier keinen Aufstand!“ Herr B. merkt, dass ich nicht nachgebe und setzt absichtlich noch ein weiteres provokatives Zeichen. Herr B. lässt jetzt das Rolltor soweit runter, dass es ungefähr auf Augenhöhe steht. Herr B. fordert mich erneut auf, das Geschäft zu verlassen. Ich weigere mich weiterhin unter das Rolltor durchzugehen und forderte ihn meinerseits auf, das Rolltor wieder hochzufahren. Herr B. droht mir, ein Hausverbot zu erteilen, wenn ich seine Anweisungen nicht befolgen sollte. Ich gebe trotz der Drohung nicht nach. Herr B. meint, dass die Höhe des Rolltorstandes für mich ausreicht, um durchgehen zu können. Den im Drehschloss eingesteckten Schlüssel hält Herr B. weiterhin mit der Hand fest. Eine kurze unbewusste reflexartige Handbewegung seitens Herrn B. reicht aus, dass das schwere Rolltor beim Hindurchgehen mit voller Geschwindigkeit auf meinen Kopf knallt. Somit weigere ich mich weiterhin, das Geschäft zu verlassen. Ich erkläre Herrn B., dass ich wegen einer Wirbelsäulenerkrankung nicht in gebückter Haltung und gleichzeitig bepackt mit zwei Einkaufstüten unter dem Rolltor durchgehen kann. Herr B.: „Erzählen Sie mir keinen Scheiß!“ Herr B. ist weiterhin nicht bereit das Rolltor hochzufahren. Herr B. reagiert jetzt über und erteilt mir in mündlicher Form endgültig und unwiderruflich ein Hausverbot ohne Angabe der Zeitdauer. Ich musste dann gezwungenermaßen mit den schweren Einkaufstüten über einen sehr schmalen Weg - das habe ich damals jedenfalls so empfunden - mich an der Kasse „vorbeiquetschen“, um so über den noch offenen benachbarten Ausgangsabschnitt, dessen Rolltor noch nicht abgelassen war, nach draußen zu gelangen. Die für mich ungewohnte Situation löste bei mir Angstzustände und eine Panikreaktion aus. Zudem hatte die Einnahme einer schiefen Körperhaltung unter einer gleichzeitig psychischen und einer physischen Belastung bei mir die Auslösung eines Hals- und eines Lendenwirbelsyndroms sowie eine muskuläre Dysfunktion im Nackenbereich, die wiederum als eine chronische Verspannung des Sternocleidomastoideus Muskels - jeweils links- und rechtsseitig - mit einer dafür typischen Schleudertrauma Symptomatik in Erscheinung trat, zur Folge. Die Überwachungskamera am Eingang vom Rewe Markt hat mit 100%iger Sicherheit das gesamte Geschehen vermutlich ohne Tonaufnahme aufgezeichnet! Samstag, den 02.11.2019 Beim Einkauf, den ich an diesem Tag tätigte, kommt Herr B. plötzlich auf mich zu und erinnert mich ausdrücklich daran, dass ich Hausverbot habe. Herr B. nimmt mir im Geschäft die noch nicht bezahlte Ware ab und fordert mich auf den Rewe Markt umgehend zu verlassen. Herr B. begleitet mich aus dem Geschäft hinaus. Auf dem Weg zum Ausgang teilt mir Herr B. mit, dass er von seinem Chef die Vollmacht hat, Hausverbote zu erteilen. Über die Zeitdauer des Hausverbotes entscheidet er zusammen mit seinem Chef. Fünf Minuten später gehe ich wieder in das Geschäft rein, um Herrn B. nochmals zur Rede zu stellen. Ich teile Herrn B. mit, dass ich angesichts seines provokativen Verhaltens eine Rücknahme des von ihm erteilten Hausverbotes erwarte. Herr B.: „Wenn Sie nicht sofort den Rewe Markt verlassen, hole ich die Polizei bzw. den Sicherheitsdienst vom Breuningerland!“ Herr B. begleitet mich zum wiederholten Mal aus dem Geschäft und teilt mir mit: „Sie will ich hier nie wieder sehen!“ Somit hat Herr B. vollendete Tatsachen geschaffen und mir vom heutigen Tag an ein unbefristetes Hausverbot erteilt!“ Nach Lage der geschilderten Umstände bin ich somit fest davon überzeugt, dass das Hausverbot seitens Herrn B. zu Unrecht, willkürlich, ohne dass hier ein sachlicher Grund vorliegt, erteilt wurde. Mir ist in diesem Zusammenhang auch nicht ganz klar, welche Unternehmensphilosophie Sie vertreten? Kundenfreundlichkeit scheint in Ihrem Unternehmen wohl keine so große Rolle zu spielen. Sie müssen sich auch im klarem darüber sein, dass Sie nicht nur mich als Kunden, sondern weitere Kunden durch Mund zu Mund Propaganda - man kann hier auch von einem Domino-Effekt sprechen - verlieren werden. Ich selbst habe in einem Zeitraum von 10 Jahren jährlich für ca. insgesamt 2000.- Euro bei REWE bundesweit eingekauft. Davon entfällt etwa die Hälfte an Ausgaben für Lebensmittel auf den REWE Markt im Breuningerland Ludwigsburg. So wie ich das beurteilen kann, gehört der REWE Markt im Breuningerland Ludwigsburg mit Sicherheit nicht zu den Lebensmittelmärkten, die an allen Tagen durchgehend während der gesamten Öffnungszeit einen hohen Umsatz zu verzeichnen haben. Da es, meinen Beobachtungen zufolge, kontinuierlich das ganze Jahr über zu solchen Umsatzflauten kommt, würde ich an Ihrer Stelle um jeden einzelnen Kunden hartnäckig kämpfen. Vor allem an Samstagen kommt es im REWE Markt im Breuningerland Ludwigsburg immer wieder vor, dass keine Tragetüten den Kunden zur Verfügung stehen. Wenn man an der Kasse bargeldlos zahlt, erhält man erstens keinen Kassenbeleg und zweitens keinen EC-Karten Abbuchungsbeleg. Vorwiegend dann nicht, wenn Herr B. an der Kasse sitzt. Des Weiteren muss man die Unordnung innerhalb des Geschäftes kritisieren - Stand vom 12.10.2019 - wie folgende Beispiele zeigen: 1) Verschmutzter und übelriechender Leergutrücknahmeautomat. 2) Glasscherbenteppich vor dem soeben erwähnten Automaten, den niemand wegräumt. 3) Durchgekaute Kaugummis, die da irgendwo an den Waren bzw. am Mobiliar kleben. 4) In den Regalen stehende bzw. liegende angebrochene Getränkeflaschen, die halbleer bzw. halbvoll sind. 5) Am Markteingang befinden sich keine Einkaufswagen, die dann irgendwo auf den am Einkaufscenter angrenzenden Pkw-Parkplätzen weit verstreut rumstehen. Das sind eklatante Missstände - die man insbesondere in den Stoßzeiten mit hohem Kundenandrang beobachten kann - für deren Beseitigung eigentlich der Herr W. bzw. der Herr B. zuständig sind. Stattdessen lassen diese beiden Herren ihren Frust am Kunden raus, indem sie willkürlich ohne Sinn und Verstand Hausverbote erteilen. Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung: In den Lebensmittelgeschäften vom Edeka, Lidl und Aldi habe ich bisher solche offensichtlichen Mängel nicht feststellen können! Abschließend möchte ich nochmals an Ihren gesunden Menschenverstand appellieren, das mir erteilte Hausverbot umgehend aufzuheben. Denn Sie schaden sich durch solch eine blödsinnige und unnötige Maßnahme letzten Endes selbst am meisten. Falls Herr B. sich diesbezüglich weiterhin stur verhält, muss er bedingungslos vor die Alternative gestellt werden, entweder er teilt Ihnen die Wahrheit mit und hebt das Hausverbot mit sofortiger Wirkung auf oder er verteidigt weiterhin das von ihm ausgesprochene unbefristete Hausverbot mit fadenscheinigen Argumenten, woraus dann zwangsläufig eine verhaltensbedingte Kündigung resultiert. Diese Maxime muss selbstverständlich auch für den Filialleiter Herrn W., der hier brav und artig den blinden Gesinnungsgehilfen für den Herrn B. gespielt hat, ohne Wenn und Aber gelten! Die Rechtsanwältin Frau K. hat ihre schriftliche Darstellung des Sachverhaltes, welche Sie am 29.11.2019 verfasst hatte, an den Herrn W. mit der höflichen Bitte um eine mündliche bzw. um eine schriftliche Stellungnahme bereits zweimal weitergeleitet. Bis zum heutigen Tag ist diesbezüglich nichts geschehen. Herr W. ignoriert konsequent das Schreiben. Zudem versucht er die ganze Sache auszusitzen und drückt sich offensichtlich davor, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Da Herr W. am Tag des Geschehens - wie bereits erwähnt - nicht anwesend war, traut er sich wohl selbst nicht zu, eine wahrheitsgemäße Aussage zu treffen. Herr W. bringt aber den Mut auf, ganz im blinden Vertrauen zu seinem Mitarbeiter dem Herrn B., gegen mich ein Hausverbot auszusprechen und bis zum heutigen Tag engstirnig daran festzuhalten. Das ist schon skandalös, anders kann man es nicht bezeichnen. In letzter Konsequenz fordere ich den REWE Konzern auf, mir die hier entstandenen Unkosten von 492,54.-Euro, welche mir die Rechtsanwältin als Aufwandspauschale in Rechnung gestellt hat, in Form eines Einkaufsgutscheines zu erstatten. Um die Kostenneutralität zu wahren, schlage ich vor, die genannte Summe vom Gehalt ihrer beiden Mitarbeiter abzuziehen. Das wäre sicherlich eine gerechte und vernünftige Lösung im Hinblick auf eine Wiedergutmachung des angerichteten immateriellen und materiellen Schadens! Schlussendlich lautet mein Fazit wie nachfolgend beschrieben: Ihre Unternehmensphilosophie zeigt schon perverse Charakterzüge, das muss hier schon einmal deutlich betont werden. Ihr Kollege, der Herr B. begeht hier eine strafbare Handlung in Form einer Nötigung. Weil ich mich dagegen gewehrt habe, werde ich dafür mit einem Hausverbot bestraft. Da muss ich mich schon fragen, in welcher Welt leben wir hier eigentlich? Mir ist schon klar, warum Sie sich so verhalten. Mit dem ausgesprochenen Hausverbot soll das Fehlverhalten Ihres Kollegen kaschiert werden, indem man mich hier als den Sündenbock präsentiert. Das ist Ihre Strategie und Taktik! Herr B. hatte sich gegenüber dem Centermanager Herrn T. auf die Art gerechtfertigt, indem er behauptet hat, dass ich den Versuch unternommen hätte, beim REWE gekaufte Waren umzutauschen. Als mir dem Wunsch nicht entsprochen wurde, hätte ich randaliert. Diese seitens vom Herrn B. getätigte Aussage ist eine glatte Lüge! Jedenfalls werde ich meine geplanten Aktivitäten solange gegen Sie vorantreiben, bis das Hausverbot Ihrerseits aufgehoben wird und die von mir geforderte Schadensersatzleistung von 492,54.-Euro in bar oder in Form eines Einkaufsgutscheines beglichen wurde! Seien Sie versichert, dass ich gegen das unrechtmäßig gegen mich verhängte Hausverbot weiterhin mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln ankämpfen werde. Ich lasse mich von Ihnen nicht entmutigen! Ich werde u.a. gerichtliche Schritte gegen alle in diese willkürliche Maßnahme involvierten Beteiligten und gegen das Unternehmen REWE einleiten! Das verspreche ich Ihnen! Darüber hinaus beabsichtige ich eine Privatklage gemäß § 374 bzw. § 381 StPO gegen den Herrn B. einzuleiten. Der Straftatbestand der Nötigung nach § 240 StGB ist hier eindeutig erfüllt! Ich schrecke auch nicht davor zurück, den Herrn W. in seiner ausgeübten Funktion als Hehler - Hehler und Straftatausführende stehen juristisch gesehen auf einer Ebene - mitanzuklagen. Herr W. hat hier eindeutig die vom Herrn B. begangene Straftat durch seine Einwilligung gegen mich ein Hausverbot durchzusetzen mitunterstützt. Es ist schon eine bodenlose Unverschämtheit und obendrein eine absolute Frechheit, dass Sie von mir verlangen, Ihnen noch mein Verständnis für die Ihrerseits begangene Straftat entgegen zu bringen. Ich werde als nächstes auch den Fall über die Medien (Internet, ARD, ZDF sowie lokale und nationale Zeitungsverlage) publik machen und so auf diesem Weg die Öffentlichkeit weiträumig informieren. Ihre Konkurrenten (Edeka, Lidl, Aldi Süd) werden sich bestimmt freuen! Den Vorstand Ihres Unternehmens werde ich ebenfalls zeitnah über die Geschehnisse in Kenntnis setzen.

Rewe Fehlende Werbepost

Fehlende Werbepost: Ihre Werbung die die Post zustellt ist nicht gekommen. (Stand: Sonntag, den 18.10.2020 - 10:30) Muss ihnen das leider einmal schreiben. Seit ca. 2- Jahren bekommen wir ihre Werbung nicht, wenn ein(e) Vertretung des Zustellers-Zustellerin die Post austrägt. Wohne nicht weit von einem ihrer Märkte entfernt. Es ist ärgerlich, dass die Post Geld bekommt, aber ihre Werbung kommt beim Kunden nicht an. Dies ist nicht nur bei mir der Fall. Meine Tochter wohnt ein paar Häuser weiter, sie bekommt dann auch keine Werbung. Auch in unserem Haus wird keine Werbung verteilt. Briefe habe ich auch immer bekommen. Nur bei der Werbepost hakt es. Was macht die Vertretung mit der Werbepost die nicht ausgetragen wird ? Stammzusteller (in) trägt die Werbepost immer korrekt aus.

Rewe 3 Minuten nach Ladenschluss wird man behandelt wie dreck! Wir sind Stammkunden! D

ES GEHT UM DEN REWE MARKT TIERGARTENSTRASsE LAHR Liebes Rewe-Team, Wir sind Stammkunden in den oben genannten Markt! Wir geben ca 400-500€ Monatlich in KIIn ihrem Markt aus! Zum ersten Mal sind wir erst um 23.30h hin, der Markt ist um 0h geschlossen. Wir waren 0.03h an der Kasse. 3 Marktmitarbeiter sind direkt unverschämt auf uns los! Als wir uns für die 3 Minuten entschuldigt haben (obwohl wir es nicht fassen konnten, da 3 min keine wesentliche Verspätung ist!) haben wir uns versucht und zu entschuldigen, da hat sich der Security eingemaischten und 4 Leute sind verbal auf uns los! Die angebliche Geschäftsführung kam dann auch und hat uns sofort beleidigt! Entschuldigung! Was ist das für ein Kundenservice? Sie haben bis 0h geöffnet und was sind da 3 Minuten? Ok, bis abkassiert vielleicht 10im? In den meisten Berufen geht es etwas länger ... Der Gipfel des ganzen lag darin, das wir unsere Einkäufe hätten liegen lassen sollen? Was soll denn das? Kunden Zufriedenheit liegt doch ihrem Sinne? Noch mal: wir waren das erste mal so spät! Selbst die unorganisierten Kassen tagsüber nehmen wir in Kauf! Wie gehen immer morgens/ mittags, obwohl es jedes Mal zu sehr langen Wartezeiten kommt. Trotzdem sind wir treue Kunden. Und nun? Wir waren haben 3 Minuten überzogen? Die Betriebsleiterin hab uns deswegen nun Hausverbot erteil. Ist das ihre Taktik? Treue Kunden so zu behandeln? Die sind zu viert auf uns los, und das wegen 3 Minuten? Ich bitte sie mir das zu erklären? Wöchentlich lassen ich 100-150€ in ihrer Filiale liegen und jetzt sowas, und von der Art und Weise wie die 4 Personen uns behandelt haben und gesprochen haben will ich nicht anfangen, denn das war unterstes Niveau! Ich bitte Sie mir eine Lösung anzubieten! Also das hab ich in 40 Jahren noch nicht erlebt! Wenn wir das ständig machen würde könnte ich es verstehen. Aber das war das erste mal! Nochmal 3 Minuten! Was ist denn das für ein Service? Danke für ihre Mühe und freue mich über eine zeitnahe Antwort! ****** ****** & Alexander ******

Rewe Prospekt seit mehreren Wochen nicht erhalten

Seit mehreren Wochen erhalte ich trotz mehrmaliger Ansprache des Verteilers keine Prospekte mehr in die Schulstr. 3, 97855 Triefenstein (Ortsteil Rettersheim). Ein Zeitungsrohr befindet sich am Haus der Schulstr. 3 und dort sollen auch die Prospekte eingesteckt werden.

Rewe REWE Center Butzbach beendet Tupperware Aktion vorzeitig

Im REWE Center Butzbach wollte ich heute, 17.10.2020 um 9,00 Uhr, für mein Prämienheft und Zuzahlung von 21,99 € die Tupperbox „FrischeMaX“ holen. Der Ständer mit den Prämien war nicht mehr da. Eine Kassiererin sagte mir, die Aktion sei schon Anfang Oktober zu Ende gegangen. Ich zeigte ihr das Prämienheft, wo steht, dass die Prämien bis zum 17.10. eingelöst werden können. Sie rief die Marktleitung an, die zunächst auch sagte, die Aktion sei beendet. Dann hieß es, es gebe keine Prämien mehr. Sie werden mir sicher zustimmen, dass die Marktleitung die Werbeaktion nicht einfach vorzeitig beenden kann. Ich habe die Punkte beim Einkauf gesammelt und einen Anspruch auf die Prämie. Ich bitte Sie deshalb, mir nachträglich die Tupperbox „FrischeMaX“ gegen das Prämienheft und die Zuzahlung auszuhändigen. Mit freundlichen Grüßen ****** ******

Rewe Guthaben Aufladekarte

Hallo, gestern Abend war ich im Rewe in 67304 Eisenberg (Pfalz)Hermann-Graf-Straße 16 Um 21:02 musste ich für meinen Freund eine Guthaben Aufladekarte zum Handy aufladen mitbringen und sagte Otel da gab es Otelo sagte die Kassiererin und ich war der Meinung das ist das selbe ist und habe es dann gekauft.Kurze Zeit später ging ich wieder zum Rewemarkt mit Beleg und unbenutzte Guthaben vom Ortel da ich es falsch eingekauft habe.Ich ging zu der Kassiererin und wollte es umändern lassen hätte dafür Eplus mitgenommen notfalls das Geld wieder zurück. Mir wurde direkt gesagt nein es geht nicht .Ich finde sowas gar nicht kulant gegenüber einen Kunden .Man hätte in der Zentrale anrufen können und kontrollieren können ob die Auflade Karte benutzt ist oder nicht wenn da das Problem dafür gibt.Ich bitte sie anhang meiner Belege mir entgegen zu kommen da ich eigentlich gerne beim Rewe Einkaufe. Gestern fande ich es nicht schön und bitte das ich mein Geld dann auch zurück bekomme wenn ich meine Belege vorlege .Ich hoffe das sie mir mit einer Lösung entgegen kommen. Liebe Grüße  ****** Çelik

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Wo kann man sich bei Rewe beschweren?

Wenn du eine Reklamation oder Beschwerde bei Rewe einreichen möchtest, empfehlen wir dir, dich direkt an den Kundenservice von Rewe zu wenden. Du kannst deine Beschwerde telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der offiziellen Webseite von Rewe einreichen. Alternativ kannst du auch unser vorgefertigtes Reklamationsformular nutzen und deine Reklamation kostenlos an Rewe senden. Wir unterstützen dich Schritt für Schritt dabei, deine Reklamation zu formulieren, und bitten anschließend Rewe um Stellungnahme.

Wie kann ich Rewe telefonisch erreichen?

Du kannst Rewe telefonisch unter der folgenden Hotline erreichen: 0221 / 177 39 777

Wie kann ich den Kundenservice von Rewe per E-mail erreichen?

Du kannst Rewe eine Nachricht die offizielle E-Mail-Adresse des Unternehmens senden. Die E-Mail-Adresse lautet: kundenmanagement@rewe.de

Wie lautet die Adresse von Rewe um den Kundenservice per Post zu kontaktieren?

Standardmäßig erfolgt die Kontaktaufnahme zum Kundenservice von Rewe telefonisch oder per E-Mail. Falls du jedoch Unterlagen per Post senden möchtest, kannst du dies an folgende Adresse tun:

REWE Markt GmbH
Domstraße 20
50668 Köln
Deutschland

Wie vertrauenswürdig ist Rewe bei Problemen?

Die Vertrauenswürdigkeit eines Unternehmens bei der Bewältigung von Problemen ist ein wichtiger Aspekt für Verbraucher. Auf Reklamation24 sind insgesamt 4.306 öffentliche Beschwerden über Rewe verzeichnet. Beschwerden an sich sind nicht unbedingt ein Zeichen für schlechten Service; entscheidend ist viel mehr, wie effektiv und kundenfreundlich das Unternehmen Probleme löst. Der Kundenservice von Rewe wird von Verbrauchern nach Abschluss einer Beschwerde bewertet. Aktuell weist das Unternehmen eine Lösungsquote von 67% sowie eine Antwortquote von 2.7% auf. Der Zufriedenheitsindex liegt bei 44.5/100. Diese Zahlen bieten Einblicke in die Erfahrungen anderer Verbraucher und können bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit von Rewe hilfreich sein.

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