Paketunterschlagung, Doppelverzollung, Amtsmissbrauch

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  • vor 2 Tagen
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Am 03.09. wurde mir ein Paket aus Großbritannien per Parcelforce gesendet. Am 13.09. habe ich versucht, bei der Zollstelle Stelle in Mainz, die genannte Sendung, die an mich adressiert war, abzuholen, da ich dazu durch das Zollamt per Post aufgefordert wurde.

Allerdings haben sich die Beamten vor Ort geweigert, mir das Paket auszuhändigen, ohne dieses Paket dort zollrechtlich bewerten zu wollen, um ggf. entsprechende Gebühren anzufordern. Selbstverständlich habe ich unter solchen Bedingungen - da dies eine ZWEITE VERZOLLUNG des Paketes gewesen wäre - die Annahme des Pakets verweigert.

Die zollrechtliche Bewertung und Abfertigung des genannten Pakets ERFOLGTE BEREITS VOLLSTÄNDIG, 4 Tagen davor, in Niederaula im Hessen. Im Chronikbericht des Pakets (DHL) war folgendes zu lesen: „Mo, 09.09.2024, 11:47, Deutschland: 'Der Zollabfertigungsprozess für den Import ins Zielland/Zielgebiet wurde abgeschlossen. Näheres zum Sendungsstatus finden Sie hier.'“ Unter dem Link „hier“ war folgendes zu lesen: „Ihre Sendung wurde erfolgreich verzollt und wird nun in die Importbearbeitung von Deutsche Post DHL (für Sendungen aus dem Ausland) bzw. an den Zustellpartner im Zielland (für Sendungen ins Ausland) übergeben.“

Als das Paket vom Zollamt in Mainz übernommen wurde, befand es sich bereits im Verfahren der direkten Zustellung an mich, an max. 15 min Entfernung von meiner Adresse, so die DHL-Chronik. Der letzte Status des Pakets, vor dessen Weiterleiten ans Zollamt in Mainz war, laut Chronik der DHL: „Di, 10.09.2024, 04:27: 'Die Sendung wird für die Verladung ins Zustellfahrzeug vorbereitet.'“ Dann wupps! ist das Paket mysteriöserweise plötzlich wieder ans Zollamt gelandet (wahrscheinlich unterwegs zu mir, aus dem Zustellfahrzeug heruntergefallen und durch einen zufällig vorbeilaufenden Zollbeamten eingesammelt um es zu verzollen, da die begleitende Zolldokumente der bereits im Hessen erfolgten Verzollung, durch den Wind verweht wurden).

Die Umleitung dieses Pakets durch DHL ans und die Annahme durch das Zollamt in Mainz zum Zwecke der ZWEITVERZOLLUNG und der Versuch und der Versuch auch mich davon zu überzeugen, dass dies rechtlich vorgegeben sei, betrachte ich seitens von DHL und des Zollamtes in Mainz als UNTERSCHLAGUNG und Seitens des Zolls auch als Versuch der IRREFÜHRUNG, des BETRUGS, als AMTSMISSBRAUCH, als RECHTSBEUGUNG, als SCHICKANE

Daher forderte ich am 13.09 am Nachmittag die Zollstelle in Mainz schriftlich auf, bis spätestens Dienstag, den 17.09., (heute) das o.g. Paket an die liefernde Firma zurückzugeben (DHL), damit diese das Paket, wie durch Bezahlung vereinbart, an mich ausliefert. Zu dieser Aufforderung ergänzte ich die Anmahnung: sollte seitens der Zollstelle dies nicht der Fall sein, behalte ich mir vor, rechtliche Scritte einzuleiten. (Selbstverständlich habe ich als normal Sterbliche gar keine schriftliche Reaktion auf meinen Schreiben, weder seitens des Zollamtes in Mainz noch seitens der Gerneraldirektion des Zolls)
Offensichtlich ist diese Weitergabe des Päckchens zur Auslieferung an mich bis heute nicht gar nicht passiert. Im Gegenteil befindet sich mein Paket, laut Chronik der Parcelforce, auf dem Weg zurück zum Absender, nach Großbritannien.
Und das Letztere bringt der DHL ja auch nichts besonders viel, da ich zwischendurch 22 Screenshots der Chroniken des Paketes erstellt habe. Und habe auch vor, wie versprochen, sie auch rechtlich einzusetzen.

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17-09-2024 um 09:53 Uhr


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