Flug wurde im Dezember 2019 über Check24 für 4 April 2020 gebucht. Hinflug mit AirCanada und Rückflug mit Lufthansa. Flug wurde seitens Fluggesellschaft storniert.
Somit verlange ich eine Rückerstattung von meinem Flugticketkosten von 2424,44 EUR innerhalb gesetzlichen Rückerstattungsfrist bis spätestens 10 Mai 2020.
Ich weise Sie hin, dass für Check24 eine gesetzliche Rückerstattungspflichtig besteht, wenn die Reise oder Flug seitens Veranstalter oder Fluglinie nicht stattfindet.
Ich akzeptiere weder eine Umbuchung noch einen Gutschein!
Weiterhin gilt der Paragraf § 651 h BGB Absatz 1-5. Sollte keine Bearbeitung Ihrerseits hierzu erfolgen, bin ich gezwungen meinen Rechtsanwalt sowie Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) einzuschalten.
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Antwort von CHECK24
04-05-2020 um 11:45 Uhr
Sehr geehrter Kunde,
Wir bedauern, dass Sie mit unserem Service unzufrieden sind. Unser Anspruch ist es, immer die beste persönliche Beratung für jeden unserer Kunden zu gewährleisten.
Wir haben Ihnen soeben eine separate E-Mail zukommen lassen. Bitte prüfen Sie Ihr Postfach.
Beste Grüße
Tanja, CHECK24
Antwort des Verbrauchers
07-05-2020 um 19:32 Uhr
Sehr geehrte Check24,
in Ihre Email steht nichts konkretes - nur Ausreden, dass Check24 nur der "Vermittler" sei.
Auf meine Rechnung steht "Check24 Flugticket" und nicht das Fluggesellschaft! Ich habe 4 (vier !!!) Monaten im Voraus die Leistung bezahlt, was ich nicht bekommen habe.
Laut Gesetzgeber sind Sie verpflichtet innerhalb von 7 (sieben !!!) Tage der vollständigen Preis zurückzuzahlen.
Heute sind bereits 34 Tage vergangen ...
Ich werde nicht aufgeben ...
Antwort von CHECK24
08-05-2020 um 15:02 Uhr
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir können Ihren Unmut gut verstehen.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Coronavirus und dessen Ausbreitung in Deutschland bzw. weltweit haben wir, sowie die Fluggesellschaften, ein sehr hohes Aufkommen an Stornierungs- und Erstattungsanfragen.
Alle Beteiligten versuchen schnellstmöglich alle Anliegen zu bearbeiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es dennoch zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Anliegens kommen kann. Unter den gegebenen Umständen ist es uns auch nicht möglich, genaue Auskünfte über die Bearbeitungszeit der Fluggesellschaft zu geben.
Sobald die Fluggesellschaft, Ihre Tickets bearbeitet hat, initiieren wir entweder eine Rückerstattung oder informieren Sie über eine mögliche Gutscheinausstellung.
Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang seitens der Fluggesellschaft mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen kann.
Wir hoffen Sie können unsere Ausführungen nachvollziehen und bitten Sie hinsichtlich der Erstattung noch um etwas Geduld.
Beste Grüße
Lisa, CHECK24
Antwort des Verbrauchers
05-08-2020 um 06:56 Uhr
Lieber Check24,
heute habe ich Email von AirCanada bekommen, dass ein "refund" von meinem Ticket schon am 27 Mai 2020 erfolgt ist. Ich sollte meine Reiseagentur kontaktieren und mein Geld verlangen.
Jetzt ist die Frage:
Wieso ist das Geld immer noch nicht auf mein Konto bzw. Karte!? Wo ist mein Geld?
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