Beschreibung der Reklamation:
Ich habe im Dezember 2019 über Check24 für den 07.04.2020 zwei Flüge gebucht. Hinflug/Rückflung mit Lufthansa in die USA. Flug wurde seitens Fluggesellschaft storniert.
Ich verlange eine Rückerstattung meiner Flugticketkosten von 1.139,64€ innerhalb gesetzlichen Rückerstattungsfrist bis spätestens 31.07.2020.
Ich weise Sie hin, dass für Check24 eine gesetzliche Rückerstattungspflichtig besteht, wenn die Reise oder Flug seitens Veranstalter oder Fluglinie nicht stattfindet.
Ich akzeptiere weder eine Umbuchung noch einen Gutschein!
Bisher wurde ich hier nur hin und her geschoben und vertröstet. Sie haben bei mir abgebucht und Sie sind dafür zuständig, dass mein Geld wieder zurückgebucht wird und nicht die Lufthansa. Sie sind mein Vertragspartner.
Weiterhin gilt der Paragraf § 651 h BGB Absatz 1-5. Sollte keine Bearbeitung Ihrerseits hierzu erfolgen, bin ich gezwungen meinen Rechtsanwalt sowie Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) einzuschalten.
Meine Forderung:
Rückerstattung der Flugkosten
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Antwort von CHECK24
20-07-2020 um 10:07 Uhr
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir können Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen.
Es liegt auch in unserem Interesse, Ihr Erstattungsanliegen schnellstmöglich abschließend bearbeiten zu können. Leider sind uns dahingehend die Hände gebunden, als dass wir lediglich den tatsächlichen Zahlungseingang der Gutschrift von der Fluggesellschaft abwarten müssen.
Nach aktueller Information unserer Buchhaltung liegt noch keine Gutschriftsrechnung vor.
Sobald wir das Geld von der Fluggesellschaft erhalten haben, werden wir umgehend die
Gutschrift vornehmen. Je nach Airline Policy kann das bis zu 330 Tage oder ggf. auch länger dauern.
Das von Ihnen gesetzte Zahlungsziel werden wir aufgrund der geschilderten Umstände nicht einhalten können. Wohl wissend, dass dies nicht die erhoffte Antwort ist, bitten wir Sie dennoch um Verständnis und Geduld.
Beste Grüße
Jana, CHECK24 Flug
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