Hallo,
am 23.02.2020 buchte ich über ihr Portal eine Flugreise nach Colombo. (Flugbeginn 19.12.2021) Leider fiel der Flug durch Corona aus. Bei der Erstattung des Fluges gab es nur Probleme, welche noch bestehen. Mir wurde mitgeteilt, ich möchte mich direkt an die Fluggesellschaft wenden und dort die Erstattung beantragen. Dort erhielt ich ein e-Ticket mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Bisher konnte ich das Ticket Corona bedingt nicht einlösen. was dann folgte, war der Boykott der Gesellschaft bzgl. Kriegsereignisse. Welche Möglichkeit habe ich noch, an mein gezahltes Geld zu kommen. Können Sie mir hier behilflich sein? Erlischt der Anspruch auf Erstattung nach 3 Jahren?
Vielen Dank.
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Antwort von CHECK24
07-06-2022 um 12:29 Uhr
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für das freundliche Telefonat vom 07.06.2022. Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Beste Grüße
Rebecca, CHECK24
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
25-01-2023 um 10:59 Uhr
Problem ungelöst
6 / 10
Kundenservice NoteJA
Weiterempfehlung?Leider habe ich bisher vom Kundencenter nur die Nachricht erhalten, dass dieses Problem längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Ich möchte mich in Geduld üben. Dies ist nun 7 Monate her. Der E-Gutschein läuft Ende November 2023 aus und ich habe keine Möglichkeit, diesen zu nutzen. Kann ich danach an mein gezahltes Geld kommen und wenn ja, wie?
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