Pauschalreise 54670019 in die Türkei

  • Beantwortet
  • 10 Aug 2023
  • #527221
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23.07.2023 habe ich unter der zuvor angegebenen Buchungsnummer eine Reise in die Türkei mit Unterbringung im Hotel
gebucht. Leider verlief die Reise nicht so, wie ein Urlaub verlaufen sollte.Bereits am Abflughafen verspätete sich der Abflug um 5 Stunden, planmäßiger Abflug in München 15:40 Uhr – tatsächlicher Abflug um 20:43 Uhr. (Flugnummer TI314 am 25.07.23 mit Tailwind)
Die Verspätung konnte – verständlicherweise- nicht aufgeholt werden. Endlich in Antalya angekommen verlief der Transfer zum Hotel leider auch nicht reibungslos. Nachdem wir bereits 2x am falschen Hotel abgesetzt wurden, kamen wir dann nach fast 24 Stunden Anreise um 04:30 Uhr am 26.07.23 (bereits 2. Urlaubstag ) in unserem gebuchten Hotel an. Zimmer bezogen und kurz ausgeruht, ging es voller Vorfreude in den Poolbereich.
Nach Benutzen der Rutsche, kehrte ich nach 3 Stunden in der Notaufnahme und um knapp 1.000,00 EUR ärmer, ins Hotel zurück.
(Unfallmeldung liegt der TUI vor). Somit war der Urlaub auf Grund der erlittenen Verletzung für uns, als Familie vorbei. An sämtlichen Aktivitäten konnte ich nicht mehr teilnehmen. Gemäß EG-Verordnung 261/2004 (FluggastrechteVO) steht uns für den erheblich
verspäteten Flug (5 Stunden) eine Entschädigung in Höhe von jeweils 400,00 EUR in Summe 1.200,00 EUR. Dazu verweise ich auf das Urteil des EUGH vom 19. November 2009 verbunden mit den Rechtssachen C-402/07 und C-432/07.
Im Weiteren mache ich eine erhebliche Reisepreisminderung bzw. Zahlung eines Schmerzensgeldes für entgangene Urlaubsfreuden geltend. Da ich, wie bereits oben beschrieben, auf Grund meiner Verletzung jegliche Aktivitäten unterlassen musste.

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