Rückzahlung nach Flugstornierung

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  • 02 Aug 2020
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Unser Flug von Zürich nach Denpasar wurde wegen Corona von SingaporeAir storniert. Wir haben eine Rückzahlung über Check24 angestoßen. Am 26 Juni wurde das Geld nachweislich von SingaporeAir an Check24 überwiesen. Leider haben wir bisher keine Zahlung von Check24 erhalten. Der Kundenservice ist weder per Tel. noch per Mail erreichbar.
Wir erwarten eine sofortige Rückzahlung aller Kosten.

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04-08-2020 um 11:00 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Nach erneuter Begutachtung des Sachverhaltes bestätigen wir Ihnen, dass unsererseits der Erstattungsantrag an die Fluggesellschaft übermittelt wurde. Da wir bisher jedoch keinen Zahlungseingang verzeichnen konnten, ist eine Auszahlung an Sie noch nicht erfolgt.
Wir sind nun nochmals in Kontakt mit unserem Ticketaussteller getreten und haben um Prüfung gebeten.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

Aus den von Ihnen mitgesandten E-Mail-Verlauf ist nicht ersichtlich zu welchen Zeitpunkt genau eine Erstattung durch geführt worden ist.
Wie bereits mitgeteilt, werden wir dies erneut prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Tanja, CHECK24

04-08-2020 um 12:56 Uhr


Bitte sehen sie nach ihrem Mails. sie haben von mir heute Kopien der Zahlungsverkehr von SingaporeAir bekommen.

25-08-2020 um 21:42 Uhr


Leider hat check24 bisher immer noch nicht gezahlt. Es gab eine lapidare Antwort und man wird weiter vertröstet. Ich werde nun wohl leider per Rechtsbeistand weitermachen, da diese Firma wohl leider nicht anders will.

27-08-2020 um 09:47 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Wir können Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen.

Es liegt auch in unserem Interesse, Ihr Erstattungsanliegen schnellstmöglich abschließend bearbeiten zu können.

Wir haben, wie geschrieben, die Erstattung für Sie eingereicht. Sobald eine Rückerstattung erfolgt, werden wir die Erstattung an Sie initiieren.

Es ist somit nun an der Fluggesellschaft den Erstattungsantrag zu prüfen und eine entsprechende Rücküberweisung zu veranlassen. Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle den Hinweis, dass der Erstattungsprozess seitens der Fluggesellschaft einige Wochen oder Monate in Anspruch nehmen kann. Wir, als Reisevermittler, haben auf die Bearbeitungsdauer bedauerlicherweise keinerlei Einfluss.

Bitte beachten Sie zudem: CHECK24 ist nicht Leistungserbringer, hat aber im Zuge der Vermittlung die Zahlung eingezogen und an die Fluggesellschaft weitergeleitet. Faktisch liegt der bezahlte Betrag somit nun nicht mehr bei uns, sondern bei der Fluggesellschaft. CHECK24 kann folglich erst agieren, wenn die Fluggesellschaft eine Rückerstattung an uns veranlasst haben.

Wir von CHECK24 Flug sind davon überzeugt, dass Fluggesellschaften im Fall einer Flugstreichung oder aufgrund von Einreiseverboten dazu verpflichtet sind, den Flugpreis kurzfristig zu erstatten. Geregelt wird dies zum Beispiel in der "Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates". Aktuell halten sich nur sehr wenige Fluggesellschaften an diese Vorgaben. Rückerstattungsprozesse werden in die Länge gezogen.

Das macht die Erstattung derzeit so langwierig:
Reisevermittler wie CHECK24 nutzen für eine Erstattungsanfrage bei einer Fluggesellschaft normalerweise einen automatisierten und schnellen Prozess über die Buchungssysteme. Diesen Prozess blockieren derzeit aber ca. 90 Prozent der Fluggesellschaften. Stattdessen akzeptieren die Fluggesellschaften Erstattungsanfragen nur noch über einen langwierigen Einzelfallprozess. Jede Erstattung wird einzeln geprüft.

Wir stehen deshalb in regelmäßigem Austausch mit der Fluggesellschaft, um Ihr Recht auf Erstattung bei dieser durchzusetzen und die Erstattung zu beschleunigen. Zusätzlich prüfen wir weitere rechtliche Schritte gegenüber der Fluggesellschaft.

Wenn Sie Ihren Rückzahlungsanspruch nicht über CHECK24, sondern gegenüber der Fluggesellschaft direkt gesetzlich durchsetzen wollen, so beachten Sie, dass der Vertragspartner die Fluggesellschaft ist und diese ausschließlich an diese zu richten sind.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Beste Grüße
Lisa, CHECK24

27-08-2020 um 11:41 Uhr


Hallo,
Die Fluggesellschaft hat bereits nachweislich den Betrag an Sie überweisen, nur Sie weigern sich zu erstatten.
Prüfen sie umgehend die Rückerstattungnr.
RA 5200305160/ RA 5200305169. Der Betrag wurde am 26 Juni 2020 überwiesen.
Ich werde heute noch den Verbraucherschutz Baden-Württemberg über Ihr Geschäftsgebaren informieren.
Desweiteren geht ebenfalls eine Infomail an SingaporeAir raus, indem ich die Airline darüber informiere, dass sie behaupten keine Zahlung erhalten zu haben.
Mit freundlichem Gruss
J.******

27-08-2020 um 15:53 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Nach Prüfung Ihres Vorganges können wir Ihnen bestätigen, dass wir einen E-Mail-Bescheid am 20. August 2020 zu Ihrem Erstattungsantrag erhalten haben.

Den Erstattungsbetrag werden wir Ihnen auf Ihre Kreditkarte gutschreiben, sobald dieser physisch auf unserem Bankkonto eingegangen ist. Nach Rücksprache mit unserer Buchhaltung dauert dies durch die Banklaufzeiten ca. 2 Wochen.

Sobald die Gutschrift erfolgt ist, werden wir Sie darüber per E-Mail informieren. Wir bedauern Ihnen kein genaues Datum nennen zu können, versichern Ihnen jedoch, dass unsere Buchhaltung mit Hochdruck an den Erstattungen arbeitet.

Beste Grüße
Lisa, CHECK24

18-09-2020 um 13:34 Uhr


Hallo,
Leider hat Check24 sein Wort bis spätestens zum heutigen Freitag den Betrag zu erstatten, nicht gehalten.
Ich erwarte nun die erneute Vertröstung, es sei wieder irgendwas nicht so gelaufen wie es sollte.
Hier wird man nur angelogen, leider.

Hochachtungsvoll
J. ******

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

21-09-2020 um 09:58 Uhr


Problem behoben

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

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Schlechter Kundenservice, keine selbstständigen Informationen.

8
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