Kostenerstattung für 1. Nacht aufgrund nicht bewohnbaren Zimmers

  • Beantwortet
  • 20 Aug 2020
  • #105284
  • 755
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vom 15.8.2020 bis zum 22.8.2020 zwei Doppelzimmer bei Ihnen bzw. bei ihrem Partner 5 vor Flug in Griechenland, Rhodos im Labranda Kiotari Bay Hotel gebucht.
Bei der Ankunft musste ich leider feststellen, dass eines der beiden Zimmer nicht gereinigt und auch nach weiterem nachhaken nicht fertig wurde und somit für die erste Nacht unbewohnbar war!
Daraufhin habe ich einen Mängelbescheid ausgefüllt und mir wurde nahgelegt, mich damit an sie richten.

Nach Rücksprache mit dem Hotel und der Reiseleiterin vor Ort, kommt eine Preiserstattung für die erste Nacht in Frage.

Ich bitte um Stellungnahme und ein akzeptables Angebot Ihrerseits und um eine Weiterleitung an den Reiseveranstalter 5 vor Flug. Ein Mängelbescheid der die oben genannten Reisemängel bestätigt, liegt vor.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
****** ******

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26-08-2020 um 08:05 Uhr


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vielen Dank für Ihre Nachricht.

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In einer persönlichen Nachricht an den Reiseanmelder habe ich Ihnen bereits geantwortet und Ihnen wichtige Hinweise für den weiteren Verlauf Ihrer Reklamation übersandt.

Gerne stehen wir Ihnen hierzu für Fragen zur Verfügung.

Beste Grüße
Jessica, CHECK24 Reise

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