Hinflug storniert, Rückflug aber nicht, keine Antwort.

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  • 27 Jul 2020
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Die letzte Nachrichten vom 09.07.

„Ihre Stornierungsbestätigung zur Buchung 427D5T von Los Angeles nach Wien am 01.09.2020
Sehr geehrter Herr ******,

es tut uns leid, dass auch Sie von den aktuell zahlreichen Flugstreichungen betroffen sind.
Das bedeutet, dass Ihre Flüge von der Fluggesellschaft storniert wurde.

Wir haben in Ihrem Interesse die stornierten Flüge, also die gesamte Buchung, bei der Swiss International Air Lines zur Erstattung eingereicht.

Wie genau diese mit dem Erstattungsprozess umgeht, können wir derzeit nicht absehen.“

Ich habe den Flug nicht storniert, sondern die Fluggesellschaft. Dazu folgende Nachricht:

„Flugstreichung zur Buchung 427D5T von Los Angeles nach Wien am 01.09.2020 - mit Bitte um Bestätigung
Sehr geehrter Herr ******,

von der Fluggesellschaft haben wir eine Flugstreichung zu Ihrer Buchung 427D5T erhalten.

Die Fluggesellschaft kann Ihnen leider keine Alternative anbieten. Daher ist es nur möglich, die Buchung kostenfrei zu stornieren.

Bitte bestätigen Sie uns diese E-Mail, damit wir die vollständige Erstattung des Flugpreises abzgl. anfallenden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25 Euro p.P. (entfallen, wenn Sie bei Buchung ein Servicepaket gebucht hatten) bei der Fluggesellschaft für Sie einreichen können.

Die Erstattung erfolgt auf das bei Buchung angegebene Konto.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.“

Telefonisch erreiche ich niemanden obwohl ein 5 Minuten Gespräch ausreichen würde um alles zu klären. Stattdessen werden über einen Zeitraum von mehreren Monaten gelegentlich irgendwelche Standard-Emails verschickt.
Wozu wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet? Wenn, dann muss die Fluggesellschaft diese Gebühr tragen.
Ich bitte Sie den vollen Betrag in Höhe von 3007,48€ zu erstatten.

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28-07-2020 um 14:29 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

da wir das Feedback unserer Kunden sehr schätzen und Kundenservice für uns sehr wichtig ist, haben wir Ihr Anliegen erneut geprüft.

Vor Buchungsabschluss wurde Ihnen die "Premiumservice-Option" angeboten. Für EUR 7,95 pro Person hat der Kunde die Möglichkeit, das Servicepaket "Premiumservice-Paket Komfort Plus" dazu zu buchen. Das Paket bietet eine Reihe von Vorteilen - u.a. die gebührenfreie Bearbeitung Ihrer Rückerstattung bei Stornierung (EUR 25,00 je Ticket). Bei Ihrer Buchung hatten Sie sich gegen das Paket entschieden.

Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle noch folgende Anmerkungen:
CHECK24 ist ein Vergleichsportal und bietet Ihnen den Vorteil online verschiedene Angebote und Preise bei allen verfügbaren Fluggesellschaften schnell und übersichtlich für Ihre Wunschverbindung zu überprüfen. Darüber hinaus kümmern wir uns gern um Ihre Anliegen vor, während und nach der Buchung.

Da uns Ihre Zufriedenheit sehr am Herzen liegt, sind wir gern bereit, Ihnen die Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 pro Person aus Kulanz für Ihre Flugbuchung zu erlassen.

Des Weiteren haben Sie bei der Buchung ein Serviceentgelt bezahlt, welches nicht erstattet wird. Das Serviceentgelt wird vor Buchungsabschluss in der Gesamtpreisdarstellung explizit ausgewiesen.

Bei Ihrer Buchung können Sie mit Anmeldung in Ihrem Kundenkonto oder einer kostenfreien Neuregistrierung, als Goldclub-Mitglied oder als Punkteteilnehmer, vom Rabattvorteil der Servicegebühr bis zur vollen Höhe profitieren.

Beste Grüße
Lisa, CHECK24

28-07-2020 um 14:35 Uhr


Da der Flug seitens der Fluggesellschaft abgesagt wurde, ist es mir ein Rätsel, weshalb mir ein Serviceentgelt berechnet wird. Ich habe keinen „Service“ erhalten. Ich erreiche niemanden, sowohl bei Check24 als auch bei der Fluggesellschaft.

30-07-2020 um 13:47 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

als Reisevermittler kann CHECK24 gemäß der von Ihnen bestätigten CHECK24 AGBs Punkt 16.4.2, "... für die Vermittlungstätigkeiten und damit einhergehenden Serviceleistungen (Buchungsportal, Telefonhotline, Beratung etc.) ein Serviceentgelt erheben."

Das Serviceentgelt wird vor Buchungsabschluss in der Gesamtpreisdarstellung explizit ausgewiesen.

Bei Ihrer Buchung können Sie mit Anmeldung in Ihrem Kundenkonto oder einer kostenfreien Neuregistrierung, als Goldclub-Mitglied oder als Punkteteilnehmer, vom Rabattvorteil der Servicegebühr bis zur vollen Höhe profitieren.

Diesen Service haben Sie in Anspruch genommen und aus diesem Grund wird das Entgelt belastet.

Beste Grüße
Lisa, CHECK24

30-07-2020 um 13:56 Uhr


Und genau diesen Service, zum Beispiel Telefonhotline, bieten Sie aktuell nicht.

Bitte senden Sie mir eine Email, in der Sie bestätigen, dass mir die Kosten für die Flüge (abzgl. ihres „Serviceentgelt“) erstattet werden und bis wann das geschehen wird.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

31-07-2020 um 16:57 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

Sie haben am 09.07.2020 eine Stornierungsbestätigung von uns erhalten.

Wir können Ihnen keine Geldwerte bestätigen, da wir nicht absehen können, wie die Fluggesellschaft mit dem Erstattungsprozess umgeht.
Die Fluggesellschaft ist Ihr Vertragspartner für die Flug-Leistung und entscheidet somit über die Höhe und Art der Erstattung.

Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang seitens der Fluggesellschaft mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen kann.

Beste Grüße
Lisa, CHECK24

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

09-12-2020 um 15:12 Uhr


Problem behoben

2 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Nach fünf Monaten hab ich jetzt mein Geld wieder erhalten.

Natürlich musste ich selber bei Air Line anrufen und mich um alles kümmern.

Natürlich musste ich dann selber bei Check24 anrufen und Bescheid geben, dass mein Geld schon seit Wochen freigegeben ist und noch nicht an mich weitergeleitet wurde.

Natürlich wurde das Serviceentgelt trotzdem berechnet...

Ich bin der letzte, der nicht bereit ist, für guten Service zu zahlen. Aber meiner Meinung nach hat das nichts mit Service zu tun, wenn ich selber mehrere Stunden in Warteschleifen hänge und alles für Check24 organisiere.

Ich bin selbstverständlich glücklich, dass ich jetzt zumindest einen Großteil der Summe wieder erhalten habe. Ob ich nochmal Check24 nutze? Antwort: Nein.

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