Flugverspätung

  • Behoben
  • 22 Aug 2020
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Die Rhodos-Reise Referenz Nummer:60461913
Der Rückflug nach München mit Eurowings EW 1887 um 21:25Uhr am 20.08.2020 erfolgte am 21.08.20 um 13:10 Uhr.
Keinerlei Information zur Flugverspätung!
Verpflegung und Unterbringung im Hotel war schnell organisiert.
Durch die Verschiebung sind höhere Parkkosten entstanden.

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26-08-2020 um 08:28 Uhr


Sehr geehrter Reisegast,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir bedauern es, dass Sie diese Erfahrungen in Ihrem wohlverdienten Urlaub machen mussten.
In einer persönlichen Nachricht habe ich Ihnen bereits geantwortet und Ihnen wichtige Hinweise für den weiteren Verlauf Ihrer Reklamation übersandt.
Gerne stehen wir Ihnen hierzu für Fragen zur Verfügung.

Beste Grüße
Jessica, CHECK24 Reise

29-09-2020 um 07:51 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,
Habe die Fluggesellschaft Eurowings angeschrieben , Eurowings hat geantwortet: Bearbeitungszeit bis zur 8Wochen.
Mit freundlichen Grüßen.

05-10-2020 um 14:15 Uhr


Sehr geehrter Reisegast,

vielen Dank für die Information.

Wir freuen uns, dass Sie unserer Empfehlung gefolgt sind.
Die Bearbeitung einer Reklamation nimmt leider immer etwas Zeit in Anspruch.
Wir hoffen, dass Sie eine positive Lösung mit der Airline finden.

Beste Grüße
Maria, CHECK24 Reise

04-11-2020 um 06:24 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,
Immer noch keine Antwort von Eurowings.
Mit freundlichen Grüßen

05-11-2020 um 11:42 Uhr


Sehr geehrter Reisegast,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Bedauerlicherweise können wir für Sie die Bearbeitung Ihrer Reklamation bei der Fluggesellschaft nicht beschleunigen. Wie Sie bereits wissen, handelt es sich bei Ihrer Reklamation an die Fluggesellschaft um eine höchstpersönliche Forderung, weswegen diese von Ihnen selbst direkt bei dieser eingereicht wurde. Sie haben aktuell nur die Möglichkeit abzuwarten oder die Fluggesellschaft selbst an Ihre Reklamation zu erinnern.

Sofern Sie dann keine bzw. keine zufriedenstellende Einigung mit der Airline erzielen können, wird 5vorFlug seiner Einstandspflicht nachkommen. Dazu benötigt Ihr Veranstalter das Ablehnungsschreiben der Fluggesellschaft.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße
Jacqueline, CHECK24 Reise

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

19-11-2020 um 00:28 Uhr


Problem behoben

2 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Gute Arbeit,weiter so.

6
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