Bearbeitungsgebühr meiner stornierten Flüge

  • Beantwortet
  • 29 Sep 2020
  • #124512
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am 07.05.2020 sollte mein Flug von Hamburg nach Tel Aviv, Rückflug am 17.05, stattfinden. Diese Flugverbindung wurde aufgrund von Covid-19 von der Airline storniert. Obwohl Flugpreiserstattung innerhalb von 7 Tagen erfolgen müssen, wurde ich von Check24 immer mal wieder vertröstet, sodass ich mich gezwungen sah, einen Schlichtungsantrag bei der SÖP zu stellen.

Nun erhielt ich eine Meldung über eine Rückerstattung, allerdings wurden 33,00 EUR ohne jegliche Erklärung seitens Check24 einbehalten.

Die Kommunikation war äußert un zufriedenstellend und ich fordere die Rückerstattung der einbehaltenen 33 EUR. Die Stornierung wurde weder durch mich veranlasst, noch lag ein in meiner Person begründeter Umstand vor, der zur Stornierung durch die Airline führte. Weiterhin wartete ich fünf Monate auf die Erstattung des Reisepreises, wodurch es mir finanziell nicht möglich war, andere Urlaubspläne zu verfolgen.

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29-09-2020 um 15:51 Uhr


Sehr geehrte Kundin,

Da wir das Feedback unserer Kunden sehr schätzen und Kundenservice für uns sehr wichtig ist, haben wir Ihr Anliegen erneut geprüft.

Über unser Portal haben Sie eine Flugbuchung getätigt und die entsprechende Bestätigung sowie die Ticketinformationen erhalten.

Vor Buchungsabschluss wurde Ihnen die "Premiumservice-Option" angeboten. Für EUR 7,95 pro Person hat der Kunde die Möglichkeit, das Servicepaket "Premiumservice-Paket Komfort Plus" dazu zu buchen. Das Paket bietet eine Reihe von Vorteilen - u.a. die gebührenfreie Bearbeitung Ihrer Rückerstattung bei Stornierung (25 € je Ticket). Bei der Buchung hatten Sie sich gegen das Paket entschieden.

Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle noch folgende Anmerkungen:
CHECK24 ist ein Vergleichsportal und bietet Ihnen den Vorteil online verschiedene Angebote und Preise bei allen verfügbaren Fluggesellschaften schnell und übersichtlich für Ihre Wunschverbindung zu überprüfen. Darüber hinaus kümmern wir uns gern um Ihre Anliegen vor, während und nach der Buchung.

Als Flugvermittler kann CHECK24 , gemäß der von Ihnen bestätigten CHECK24 AGBs Punkt 16.4.2, "...für die Vermittlungstätigkeiten und damit einhergehenden Serviceleistungen (Buchungsportal, Telefonhotline, Beratung etc.) ein Serviceentgelt erheben."

Da uns Ihre Zufriedenheit sehr am Herzen liegt, werden wir Sie umgehend kontaktieren, um eine kulante Lösung zu besprechen.

Katrin, CHECK24 Flug

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CHECK24
Zufriedenheitsindex: 83.1/100

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