Hermes verweigert Schadenübernahme mit phrasenhafter und unzutreffender Begründung

  • Ungelöst
  • 10 Mai 2023
  • #490490
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Verschickt wurde per Hermes ein Induktionskochfeld. Dieses war in der originalen Transportverpackung des Herstellers verpackt. Hier wurde das Gerät in einem Styropor-Fundament eingebettet und fixiert. Das Glas war somit von allen Seiten geschützt. Auf diese Weise werden derartige Geräte beim Onlinehandel durch die jeweiligen Hersteller verschickt.

Zusätzlich zu dieser sicheren Verpackung wurde eine zweite Umverpackung verwendet. Die Zwischenräume wurden hierbei mit Luftkissen umfassend vollständig gefüllt, sodass eine Dämpfung entsteht, die selbst überdurchschnittlichem unsachgemäßen Gebrauch entgegenwirken kann. Die Kanten wiederum wurden durch Kantenschutz ausgestattet und die Verpackung mit Warnhinweise versehen, die auf den Inhalt aufmerksam machen.

Nach erfolgter Reklamation verweigert Hermes die Schadenübernahme unter phrasenhafter Begründung, die darüber hinaus unzutreffend ist.

Zum einen führt Hermes aus, dass die siebentägige Frist zur Reklamation überschritten wurde. Dies ist schlicht falsch: die Schadenanzeige erfolgte meinerseits nachweislich innerhalb der sieben Tage per Mail. Das Paket wurde dem Empfänger am 14.04.23 zugestellt, dieser teilte mir den Schaden noch am selben Tag mit. Bereits am 17.04.23 teilte ich den Schaden Hermes per Mail mit und verwies darauf, dass die das Gerät noch nicht vorliegt und ich die Fotos nachreichen werde. Diese Mail ging nachweislich durch automatische Empfangsbestätigung bei Hermes ein.

Zum anderen behauptet Hermes unter absichtlicher oder zumindest fahrlässiger Verschleierung der Rechtslage, dass es sich hier um einen transportsensiblen Inhalt handelt und die Schadenübernahme daher gem. § 427 HGB pauschal (!) und immer ausgeschlossen ist. Dies ist einfach falsch und entspricht nicht der geltenden Rechtslage. Bei dieser Vorschrift handelt es sich lediglich um eine Vermutungsregel und nicht um einen Freifahrtschein zum beliebigen Umfang mit fremden Eigentum. Im vorliegenden Fall ist diese Vermutungsregel, wie anhand der beschriebenen sicheren Verpackung deutlich wird, mehr als widerlegt.
Dass ein Unternehmen der Größe von Hermes mit der sie betreffende Rechtslage nicht vertraut ist, kann ausgeschlossen werden. Umso erschreckender ist daher das hiesige Vorgehen.

In der phrasenhaften Ablehnung der Schadenübernahme wird zudem der offensichtliche Hauptgrund nicht näher thematisiert. Aus diesem ergibt sich, dass keine Verpackung dieser Welt diesen Schaden hätte verhindern können. Wie auf den Bildern, die zum Zwecke der Reklamation Hermes zur Verfügung gestellt wurden, zu erkennen ist, befindet sich ein Einstich in der Verpackung, welcher bis zum Gerät durchdringt und die Glasoberfläche offensichtlich beschädigt hat (evtl. Gabelstapler?). Hier kann und muss von einem unsachgemäßen Transport ausgegangen werden, der ansonsten unter Zugrundelegung gewöhnlicher Verhältnisse nicht zu einem Schaden geführt hätte.

Vor diesem Hintergrund ist es absolut nicht hinzunehmen, wie Hermes mit seinen Kunden verfährt und einen offensichtlichen Sachverhalt falsch auslegt und zusätzlich eine Rechtslage als gegeben vorgibt, die in dieser Form nicht pauschal zutrifft. Eine Befassung mit dem Einzelfall lässt sich hier vermissen.

Diese Entwicklung bei Hermes ist besorgniserregend und drängt einen dazu, künftig sich der Konkurrenz zu widmen, schade!

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12-05-2023 um 13:31 Uhr


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26-05-2023 um 11:55 Uhr


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Hermes bietet nach langem Hin und Her bei einer Schadensumme von ca. 350 EUR eine Zahlung von 50 EUR an. Dies ist nicht nur eine Frechheit, sondern auch entgegen der ansonsten eindeutigen Rechtslage.

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Hermes
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