Verzögerungstaktik bei Gewährleistungsanspruch

  • Ungelöst
  • 28 Okt 2018
  • #5624
  • 969
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Ich habe am 15.05.2017 bei Check 24 einen Grundig Fernseher GUW 8678 gekauft. Rechnungsstellung durch Check 24 an mich, Zahlung von mir durch Pay pal an Check 24, daher für mich der Verkäufer. Im September 2017 schaltete sich der Fernseher sporadisch aus, an und wieder aus. Nach Anraten von Check 24 habe ich mich direkt mit dem Grundig Kundendienst in Verbindung gesetzt, die die Fa. LetMe Repair mit der Reparatur beauftragte. Im Mai 2018 trat der gleiche Fehler wieder auf, der nochmal von der selben Fa. repariert wurde.
Nach 3 Monaten trat der gleiche Fehler wieder auf. Ich teilte der Fa. Check 24 am 06.08.2018 mit, daß ich einen 3. Reparaturversuch nicht akzeptieren werde und bat, den Fernseher auszutauschen oder den Kaufpreis zu erstatten. Ich bekam die Antwort von Check 24 mit dem lapidaren Satz " wir kümmern uns um Ihr Anliegen". Das war es dann erstmal. Am 31.08.2018 bekam ich eine E-Mail, daß der Fernseher abgeholt wird. Eine von mir p. E-Mail angegebene Telefonnummer soll angeblich der Spedition falsch übermittelt worden sein, daher wurde der Fernseher erst am 24.09.2018 bei mir abgeholt. Seit dem habe ich von Check 24 nichts mehr gehört. Es ist nicht zu begreifen,warum ein Gewährleistungsanspruch bei Check 24 für die Abwicklung über 3 Monate braucht. Ich halte es für eine Verzögerungstaktik, und fühle mich gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ich rate jedem, aufgrund dieser Erfahrung bei Check 24 keine Verträge abzuschließen, denn im Reklamationsfall wird auf E-Mail nicht geantwortet.

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29-10-2018 um 12:18 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben uns Ihren Vorgang angesehen und können Ihnen bestätigen, dass die Ware am 26.09.2018 beim Partnershop angekommen ist.

Auch uns ist die lange Wartezeit bei einer Sendung unbekannt. Wir haben direkt einmal nach dem aktuellen Stand angefragt. Sie erhalten separat eine Rückmeldung per E-Mail.

Entschuldigen Sie vielmals die Unannehmlichkeiten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Viele Grüße
Ihr CHECK24-Team

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

28-11-2018 um 09:08 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Die Verzögerungstaktik geht weiter. Check 24 hält sich nicht für zuständig und verweist auf Partnershop und
Hersteller des Gerätes. Ich habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet und werde auch von einem Gericht prüfen
lassen, ob ein Internethändler so mit seinen Kunden umgehen darf. Ich weiß, daß David gegen Goliath kämpft,
ich werde aber versuchen, den Verbraucherschutz und evtl. das Fernsehen mit in`s Boot zu holen.

Ich empfehle Verbrauchern sich gut zu überlegen bei Check 24 zu kaufen, weil sie vermeintlich ein bißchen
Geld sparen können, denn bei auftretenden Problemen zahlt man eigentlich immer drauf.

29-01-2019 um 14:28 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

Sie haben Ihr Anliegen als ungelöst klassifiziert. Zwar dauerte es einige Zeit, die Gutschrift vom Hersteller zu bekommen, doch Sie haben am 28.11.2018 die volle Erstattung erhalten.

Beste Grüße
CHECK24

02-02-2019 um 10:19 Uhr


Man beachte bitte die Reaktionszeit 28.11.2018 - 29.01.2019. Ich habe am 13.11.2018 anwaltliche Hilfe in
Anspruch genommen, der von Ihnen die Rückzahlung des Kaufpreises und der Anwaltsgebühren bis
spätestens 22.11.2018 verlangte. Am 28.11.2018 schickten Sie kommentarlos den Kaufpreis auf mein
pay pal Konto. Für die Anwaltskosten fühlten Sie sich ja nicht verantwortlich, deshalb ich Klage beim
Amtsgericht in Ratzeburg eingereicht. Für mich ist der Fall nach wir vor ungelöst, bis zur Zahlung der
Anwaltskosten.

4
CHECK24
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