USA Flüge (Check 24 über Lufthansa/United gebucht) storniert und keine Rückererstattung

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  • 13 Nov 2020
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Unsere Flüge in die USA wurden über Check24 (Lufthansa /United) gebucht. Diese wurden annulliert und storniert.
Der Erstattungsantrag wurde von Check24 an Lufthansa gestellt. Auf Nachfrage unsererseits bei der Lufthansa teilte man uns mit, dass United für die Ticketerstattung zuständig ist.
Wir nahmen daraufhin nochmals Kontakt mit Check24 auf und teilten diesen mit dass die Erstattung über United Airlines zu erfolgen hat.

Bis heute haben wir keine Rückmeldung bzgl. einer Erstattungsnummer von Seiten United Airlines über Check 24 erhalten.
Wir haben nur eine Email von Lufthansa am 12.11.2020 erhalten mit folgenden Inhalt:
# "Sehr geehrter Herr ******,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. August. Wir bitten um Entschuldigung, dass sich unsere Antwort aufgrund eines außerordentlich hohen Posteingangs stark verzögert hat.
Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft. Da die von Ihnen genannten Flugtickets von United Airlines ausgestellt wurden, haben wir für Sie bei unserem Partner nachgefragt. Uns wurde von den Mitarbeitern mitgeteilt, dass Sie zwischenzeitlich eine Antwort seitens der Fluggesellschaft erhalten haben. Ihre Flüge wurden über ein Reisebüro gebucht und bezahlt. Aus diesem Grund kann die Rückerstattung nur darüber erfolgen. Wir bitten Sie daher, diesbezüglich Ihr Reisebüro zu kontaktieren. Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen.
Wir würden uns freuen, Sie und Ihre Mitreisenden bald wieder an Bord von Lufthansa und unseren Partnern begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Jana Schneider"

Aus diesem Schreiben ist nicht zu erkennen, das Check24 tatsächlich einen Erstattungsantrag bei United Airlines gestellt hat. Wir haben uns nochmals an Check 24 gewendet um eine Erstattungsnummer zu erhalten. ES wird die Schuld auf United geschoben, United schiebt die Schuld an Check24.

Das ist so nicht zu akzeptieren. Wir werden diese Angelegenheit unserem Rechtsbeistand übergeben.

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Ärger mit CHECK24?

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13-11-2020 um 14:03 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

wir können Ihren Ärger über die verspätete Rückerstattung nachvollziehen. Leider liegt diese in der Verantwortung der Fluggesellschaft.

Viele Fluglinien haben – aufgrund der Vielzahl an Bearbeitungsfällen – ihren Service teilweise vollständig eingestellt und tätigen Rückerstattungen nur sehr schleppend.

Wir haben die Rückerstattung bei der Fluggesellschaft für Sie eingereicht und mahnen offene Rückerstattungen regelmäßig bei den jeweils verantwortlichen Fluggesellschaften und Ticketausstellern an. Leider haben wir als Vermittler keinen direkten Einfluss auf die Geschwindigkeit der Rückerstattung. Wir haben Ihr Anliegen nochmals mit hoher Priorität an Ihre Fluggesellschaft weitergeleitet. Sobald wir mehr Informationen haben, werden wir uns umgehend bei Ihnen melden.

Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Geduld.

Beste Grüße
Rebecca, CHECK24 Flug

07-12-2020 um 10:32 Uhr


Hallo,
die Fluggesellschaft United Airlines (Chicago) rief mich am 01.12.2020 an, um mir mitzuteilen, dass die Tickets bereits am 20.11.2020 an den Ticketaussteller in dem Fall FTI, erstattet wurden.
Auf Bitte um schriftliche Bestätigung per Email erhielten wir diese auch. Welche wir direkt an Check24 weiterleiteten.
Am 5.12.2020 fragten wir nochmals bei Check 24 telefonisch nach und erhielten die Antwort, dass man eine Gutschrift am 2.12.2020 erhalten hätte, aber die Buchhaltung nicht am Wochenende arbeite. Wie kann es sein, dass der Kunde sofort zahlen muss und Erstattungen festgehalten werden und damit gearbeitet wird, zusätzlich wird eine Vermittlungsgebühr abgezogen! Das ist nicht hinnehmbar! Des Weiteren wird einem mitgeteilt, dass es ja auch verlängerte Dauer durch Bankarbeitstage gebe, ja das stimmt wenn man die Überweisung persönlich zum Bankinstitut bringt, da aber im Zeitalter von Onlinebanking, es die Möglichkeit der Echtzeitüberweisungen gibt, ist dies für uns eine Ausrede!
Daher erwarten wir unsere Erstattung unverzüglich auf unser Konto!

07-12-2020 um 14:19 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Erhalt der Gutschriftrechnung, noch kein Geldeingang zu verzeichnen ist. Die Gutschriftrechnung ist eine Vorabkündigung, dass der Erstattungsantrag genehmigt wurde und CHECK24 die Gutschrift erhalten wird.

In Rücksprache mit unserer Buchhaltung, kann ich Ihnen bestätigen, dass die Gutschrift heute an Sie veranlasst wurde.

Beste Grüße
Katrin, CHECK24 Flug

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

09-12-2020 um 14:03 Uhr


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