Jugendheerberge statt 4 sterne Lärmbelästigung

  • Ungelöst
  • 26 Jun 2017
  • #585
  • 1.124
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Sehr geehrtes Check24 Team,

gebucht haben wir einen ruhigen Erhohlungsurlaub, in eien 4-Sterne Hotel,(nicht in der Ferienzeit)
bekommen haben wir ein Jugendheerbergsgefühl mit Lärm ind Gebrüll,
Es war kein Erholungsurlaub, sondern Stress und Lärm.
Ankunft einer spanischen Schulklasse am 19.06.2017.
Im Poolbereich, beim Frühstück und beim Abenbrot nur Gebrüll und Geschrei.
Beschwerden von uns und anderen Gästen bei der Rezeption und beim Reiseveranstallter vor
Ort, waren ohne Erfolg.
Es war auch völlig normal, das sich 8 bis 10-jährigen Kinder (aus dieser Schulklasse) im Barbereich aufgehalten haben,

( Auf Anfragen an der Rezeption,ob das normal wäre.
Antwort: Ist in Spanien normal, so etwas wie ein Jugendschutzgesetz wie in Germany gibt es nicht.)

in der Zeit von 20:00 uhr bis nach 24:00 Uhr (teilweise 00:30 Uhr)
Nach Beschwerten bei der TUI-Reiseleitung vor Ort , Frau " Fanny ",sprach man uns vom Hotel über die
Reiseleitung ein " tut uns sehr leid "aus.
Von der Hotelleitung hat sich nie jemand bei uns bersönlich entschultigt.
Der Vorgang wurde auch nicht von der Reiseleitung aufgenommen.
Mein Wunsch alles zu Papier zu bringen wurde von Frau " Fanny " abgelehnt.
Eine Bestätigung wurde uns auch nicht geschrieben.
Mit der Begründung, wenn Sie etwas schreibt, wird es als manipulativer Eingriff ausgelegt.
Von Ihrer Chefetage ist ein schriftlich Bestätigung untersagt.
Meine Bemerkung, Sie wäre nicht hlifreich, wurde von Ihr mit einen Kopfnicken quittiert.
Unsere Forderungen, ein Nachlaß auf den gesamten Reisepreis von 40%,
Wir erwarten eine Überweisung auf unser Konto von 501,60 €, bis 26. 07.2017.
In der Hoffnung, Ihnen bei Auswertungen und zukünftiger Fehlervermeidung bei der Auswahl von
von Hotels geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Fam. ******

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Ärger mit CHECK24?

Schreib sofort eine Beschwerde und löse dein Problem!

Beschwerde schreiben!

27-06-2017 um 09:24 Uhr


Sehr geehrter Reisegast,

vielen Dank, dass Sie Ihr Anliegen hier mit uns teilen.
Wir bedauern zu lesen, dass Sie Grund zur Kritik sehen.
Reisegäste haben die Möglichkeit bis 4 Wochen nach Reiseende eine Reklamation geltend zu machen.
Eine Reklamation als solche muss direkt beim zuständigen Reiseveranstalter eingereicht werden.
Gern unterstützt Sie CHECK24 bei der Kommunikation.

Viele Grüße

Ihr CHECK24-Team

28-06-2017 um 09:10 Uhr


Sehr geehrtes Check24-Team,

Sie dürfen mir gern helfen.
Bitte leiten Sie meine Beschwerde weiter,
oder stellen sie den Kontakt zu unseren Reiseveranstalter.
wir waren der Meinung,das Sie unser Ansprechpartner sind.

Mit freundlichen Grüßen
fam. ******

28-06-2017 um 11:05 Uhr


Sehr geehrte Familie ******,

sehr gern sind wir Ihnen behilflich und leiten alles Notwendige für Sie in die Wege. Bitte übersenden Sie Ihr Reklamationsschreiben unter Angabe Ihrer Buchungsnummer an unsere offizielle Email Adresse urlaub@check24.de.

Vielen Dank.

Ihr CHECK24-Team

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

29-09-2017 um 08:48 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Im Schreiben von Reklamieren24, nur Schwammiges . Was bedeudet " hausrecht " des Hotels ?.
Im Umkehrschluß, können Sie jeden Mist verkaufen und immer kann das Hotel machen was es will.
Es war einer der schlechtesten Urlaube , den wir je gemacht haben.
Wir warten immer noch auf die geforderte Regulierung.
Natürlich bekommen Sie keine Weiterempfehlung,wir sind nicht bereit andere Urlauber bei Ihnen 24
in ähnliche Probleme stürzen zu lassen.
Kümmern Sie sich um unsere berechtigten Forderungen.

Fam. ******

4
CHECK24
Zufriedenheitsindex: 83.9/100

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