Identifikation nr falsch angegeben

  • Beantwortet
  • 04 Mär 2019
  • #7521
  • 852
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Habe die Identifikation nr von Fahrzeugschein kopiert und abgeschickt.leider hat Check24 falsch weiter an die Versicherung weitergegeben so das ich von Verkehrsamt brief gekriegt habe mit 70euro Mahngebühren check24 angerufen leider vergebens auf die Antwort gewartet seit 2 Wochen kein Rückruf 5 mal gebetet zurückzurufen.unverschämt von euch .ihr reagiert nur wenn Mann eine Versicherung abschliesst .Fehler wurde von check24 gemacht ich habe die ident nr telefonisch so wie in Kopie von Daten weiter gegeben. Hatte euch vollwertig .leider nie wieder.

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19-03-2019 um 09:17 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,

wir danken Ihnen vielmals für Ihr Feedback zur Kfz-Versicherung.

Nach Prüfung Ihres Vorgangs konnten wir den folgenden Sachverhalt feststellen:

Am 30.10.2018 erfolgte telefonisch eine Antragsübermittlung an die Versicherung. Nach einem Telefonat erhalten Sie neben dem Produktinformationsblatt, sowie der Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen ein Beratungsprotokoll. Eine schriftliche Zusendung der Antragsdaten konnten wir nach erneuter Prüfung nicht feststellen.

Das Beratungsprotokoll ermöglicht Ihnen nach Abschluss eines Geschäfts das Beratungsgespräch auszuwerten. Unstimmigkeiten über den Inhalt des Gesprächs können sofort aufgedeckt und moniert werden. Als Versicherungsnehmer gehört es zu Ihren Obliegenheiten die getätigten Angaben auf Richtigkeit zu prüfen.

Des Weiteren dient dieser dem vorzeitigen Erkennen einer etwaig unrichtig getätigten Angabe und kann somit bei rechtzeitiger Meldung auch frühzeitig eine daraus resultierende Unannehmlichkeit identifizieren und vermeiden.
Bei einer Falschangabe der Fahrzeugdaten ist eine Hinterlegung der Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle nicht möglich. Hierzu erhalten die Versicherer eine Rückmeldung von der Zulassungsstelle und fordern nach der Zulassungsbescheinigung um einen Datenabgleich zu tätigen um eine korrigierte Versicherungsbestätigung zu senden.
Auch in unserem Fall erfolgte die erste Rückmeldung zur abweichenden Fahrzeugidentifikationsnummer Ihrerseits am 15.02.2019 nach Erhalt einer Betriebsuntersagung der Zulassungsstelle. Auf unsere schriftliche Anfrage, mit der Bitte um die Mitteilung der korrekten Fahrzeugdaten erfolgte bis zum heutigen Tag keine Rückmeldung. Eine Erstattung der Zulassungskosten lehnen wir aus den oben genannten Gründen ab.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße
CHECK24

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CHECK24
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