Flugkostenerstattung

  • Beantwortet
  • 05 Mai 2020
  • #49808
  • 968
Anzeige

Ich habe im November 2019 über Check24 für den 07.042020 einen Flug gebucht. Hinflug/Rückflung mit Lufthansa nach NY. Flug wurde seitens Fluggesellschaft storniert.
Ich verlange eine Rückerstattung meiner Flugticketkosten von 759,00 innerhalb gesetzlichen Rückerstattungsfrist bis spätestens 19 Mai 2020.
Ich weise Sie hin, dass für Check24 eine gesetzliche Rückerstattungspflichtig besteht, wenn die Reise oder Flug seitens Veranstalter oder Fluglinie nicht stattfindet.
Ich akzeptiere weder eine Umbuchung noch einen Gutschein!

Bisher wurde ich hier nun hinhergeschoben und vertröstet. Sie haben bei mir abgebucht und Sie sind dafür zuständig, dass mein Geld wieder zurückgebucht wird und nicht die Lufthansa. Sie sind mein Vertragspartner.

Weiterhin gilt der Paragraf § 651 h BGB Absatz 1-5. Sollte keine Bearbeitung Ihrerseits hierzu erfolgen, bin ich gezwungen meinen Rechtsanwalt sowie Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) einzuschalten.

Teilen

Ärger mit CHECK24?

Schreib sofort eine Beschwerde und löse dein Problem!

Beschwerde schreiben!

05-05-2020 um 11:56 Uhr


Sehr geehrte Kundin,

wir können Ihren Unmut gut verstehen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Coronavirus und dessen Ausbreitung haben wir sowie die Fluggesellschaften, ein sehr hohes Aufkommen an Stornierungs- und Erstattungsanfragen.

Ihre Tickets wurden bei der Fluggesellschaft zur Erstattung eingereicht.
Sobald die Fluggesellschaft, die Tickets bearbeitet hat, initiieren wir entweder eine Rückerstattung oder informieren Sie über eine mögliche Gutscheinausstellung.
Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang seitens der Fluggesellschaft mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen kann. Sie können sich darauf verlassen, dass wir in Abständen bei der Fluggesellschaft nach dem Bearbeitungsstand nachfragen.

Wir kontaktieren Sie schnellstmöglich, sobald die Fluggesellschaft Ihre Tickets final bearbeitet hat und uns neue Informationen hinsichtlich der Erstattung vorliegen.

Viele Grüße
Tanja, CHECK24

1
CHECK24
Zufriedenheitsindex: 83/100

Problem mit CHECK24?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.