Sehr geehrte Damen und Herren,
wir hatten eine bestätigte Buchung für den Rückflug UJ7663 am 09.06.2019 um 16.35uhr.
Am 22.05.19 wurde uns mitgeteilt,dass dieser Flug um 12!!! Stunden vorverlegt wird.Damit fehlt uns ein ganzer Urlaubstag und die Nachtruhe wurde erheblich beeinträchtigt bzw.war nicht vorhanden.Von 8 gebuchten Übernachtungen hatten wir somit nur 7.
Bei sofortiger telefonischer Anfrage bei Check24, noch vor Urlaubsantritt, wurde uns geraten die Reise anzutreten und nach der Rückkehr bei Check24 eine Reklamation zu schreiben.
Dies tun wir hiermit und fordern eine Ausgleichszahlung von 240 EURO.
Siehe auch Art.7 der Verordnung EG 261/2004 Ausgleichsanspruch.
Mit freundlichen Grüßen
****** ******
Sibille Wehner
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Antwort von CHECK24
24-06-2019 um 09:54 Uhr
Sehr geehrter Herr ******,
sehr geehrte Frau Wehner,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern sehr, dass Sie schlechte Erfahrungen machen mussten und haben dies zum Anlass genommen, Ihren Vorgang zu überprüfen.
In einer separaten E-Mail haben wir Ihnen dazu weitere wichtige Informationen zukommen lassen. Bitte prüfen Sie daher Ihr E-Mail-Postfach.
Beste Grüße
Jacqueline, CHECK24 Reise
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