Unverfrorenes Einbehalten von Geld für nicht erbrachte Leistung - über 3 Monate hinweg

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  • 30 Aug 2020
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Nicht-Reaktion bzgl. entstandenem Kundenschaden; Unrechtmäßiges Einbehalten von Geld für nicht erbrachte Leistung - dabei eindeutige Situation, umfangreiche Unterlagen und Unverschulden auf Kundenseite; Zweifaches Verstreichen-Lassen von über sechs-Wochen

Zur Darlegung des Sachverhalts kopiere ich die beiden Mails vom 14. Juli und vom 30. August, in denen die Abläufe beschrieben sind, hierher:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Hergang der unten geschilderten Situation im Mai ist für mich als Kunde sehr ärgerlich gewesen und fühlt sich irgendwie wie ein Betrug Ihrerseits an: Neben dem zeitlichen Schaden musste ich im Juli nach über sechs Wochen feststellen, dass Sie unabhängig von den besprochenen Abrechnungspunkten wie dem Kostendelta für das Ersatzauto schlicht das Geld für das (nachweislich meinerseits gänzlich unverschuldet) nicht erhaltene Auto einbehalten hatten, obwohl Sie ja von dem Sachverhalt eindeutig wussten. Häufig genug wird das wohl schlicht nicht bemerkt? Sämtliche Unterlagen habe ich Ihnen zukommen lassen.

Dass ich nun erneut sechs Wochen lang weder die überfällige Rückerstattung erhalte, noch irgendeine Rückmeldung von Ihnen empfange, ist erneut mehr als befremdlich.

Ist es die Vorgehensweise und Geschäftstaktik- und praktik von Check24 auszusitzen, ob der Kunde noch reagiert? Vielleicht genügt der Anteil der aus irgendwelchen Gründen nicht reagierenden Kunden, um den Imageschaden zu kompensieren und vielleicht gelingt es Ihnen, so zusätzlichen Gewinn zu machen?

Das ist sehr enttäuschend, da ich auf verschiedenen Sektoren schon länger Kunde von Ihnen bin. Zudem fahre ich immer wieder an Ihrer Münchner Firmenzentrale vorbei und habe so einen örtlichen Bezug zur Ihrer Firma und freue mich in solchen Momenten an sich, dass es starke Wettbewerber von Amazon gibt (ok, das ist nun ein anderes Thema).

Nun schreibe ich eben erneut und bitte um rasche Bearbeitung und Rückmeldung. Außerdem muss ich mich über meine rechtlichen Möglichkeiten informieren und mit meiner Rechtsschutzversicherung sprechen - ich weiß, dass das alles im Fall von Autobuchungen kompliziert ist. Aber irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten werde ich schon haben.

Außerdem werde ich mich mit den zur Verfügung stehenden Verbraucherschutzmöglichkeiten in Verbindung setzen und dorthin den Sachverhalt kommunizieren, u.U. auch auf social Media Portalen - auch hier muss ich mich erst informieren.

Mit freundlichen Grüßen
****** ******





Gesendet: Dienstag, 14. Juli 2020 um 14:45 Uhr
Von: "****** ******" <******@gmx.de>
An: "mietwagen@check24.de"
Betreff: Buchung ******

Sehr geehrte Damen und Herren,

soeben habe ich meine Kreditkartenrechnung vom Mai 2020 bei Ihnen hochgeladen.

Darin finden Sie zwei relevante Informationen / Beträge:

die Abbuchung von Autoeurope am 22. Mai über 183,60 €
die Abbuchung von Share Now am 24. Mai über 218,77 €.

Ich bitte Sie um folgende Erstattungen/Überweisungen:

den Betrag über das nicht vorhandene und daher nie ausgehändigte Auto über 183,60 €
den Differenzbetrag von 35,17 €
eine Aufwandsentschädigung – Sie können es auch als kleines Schmerzensgeld bezeichnen, auch wenn ich diesen Begriff etwas übertrieben finde - von 50 €.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Hergang folgendermaßen war: Als ich an der Station anrief um mitzuteilen, dass ich mich bzgl. der Abholung um 30 Min. verspäten würde, wurde mir mitgeteilt, dass es leider kein Auto gebe. Aber dass Hertz sich darum bemühen würde, einen Ersatz zu finden und mich zügig wieder verständigen würde.

Nachdem ich eineinhalb lang nichts von Hertz gehört hatte, versuchte ich mehrfach, an der Station anzurufen. Irgendwann habe ich einen Mitarbeiter erreicht und erneut wurde mir ein Rückruf versprochen.

Dieser erfolgte erneut nicht. Etwas später fuhr ich zur Station (Muc Hbf), an der bereits verschiedene Kunden warteten. Leider war kein Mitarbeiter vor Ort und es kam auch keiner.

Schließlich verließ‘ ich den Ort und buchte ein Ersatzauto über Share Now. Und wir sind mit Verspätung von 3 1/2 Std. in das verlängerte Wochenende gestartet.

Obwohl mir von Check24 am Telefon zugesichert wurde, dass nach Zusendung der Share Now Rechnung kein weiterer Aufwand entstehen würde und dass mir der Betrag der Ursprungsbuchung verlässlich zurückgebucht würde, musste ich nun feststellen, dass die Differenz der Kosten nicht erstattet wurde (das kleinere Problem), obwohl ich die Share Now – Rechnung eingereicht hatte.

Als deutlich drastischer empfinde ich das Bestehen-Lassen der Ursprungsbuchung über die 183,60 €.

Obwohl ich ohne jedes Verschulden meinerseits das Auto nie erhalten habe, wurde die bereits erfolgte Abbuchung nie mehr angefasst. Hierzu wären alle Informationen bzgl. des bestehenden Chaoses an jenem Do, 21. Mai am Münchner Hbf vorhanden gewesen und diese Zusammenhänge sind auch für Hertz / AutoEurope und auch Check24 (unabhängig von den von mir gegebenen Informationen) ersichtlich und nachprüfbar.

Dass hier so unbekümmert neben dem Zeitverlust und Ärger der finanzielle Schaden beim Kunden belassen wird, ist schon mehr als eigenartig.

Ich wäre sehr dankbar, wenn das Thema ohne weiteren Zusatzaufwand meinerseits vom Tisch käme.

Mit freundlichen Grüßen

****** ******

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

31-08-2020 um 11:56 Uhr


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JA

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immerhin jetzt auf die deutlichen Worte und kommunizierte Entschiedenheit hin eine schnelle Reaktion; insgesamt dennoch ein ärgerlicher Prozess und es bleibt der Beigeschmack des Abwartens bis der Kunde agiert - und sonst hat er eben den Schaden.

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