Rückerstattung Flugtickets

  • Beantwortet
  • 11 Sep 2020
  • #116125
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Ich habe im Januar 2020 über Check24 für den 28.03.2020 einen Flug gebucht. Hinflug/Rückflung mit Aeroflot nach
Karaganda (Kasachstan) für 4 Personen. Flug wurde seitens Fluggesellschaft bereits am 26.03.2020(!) storniert!
Ich verlange eine Rückerstattung meiner Flugticketkosten von 2.274,12 € innerhalb gesetzlichen Rückerstattungsfrist.
Ich weise Sie hin, dass für Check24 eine gesetzliche Rückerstattungspflicht besteht, wenn die Reise oder Flug seitens Veranstalter oder Fluglinie nicht stattfindet.
Ich akzeptiere weder eine Umbuchung noch einen Gutschein!

Bisher wurde ich hier nun hinhergeschoben und vertröstet. Sie haben bei mir abgebucht und Sie sind dafür zuständig, dass mein Geld wieder zurückgebucht wird und nicht der Aeroflot. Sie sind mein Vertragspartner.

Weiterhin gilt der Paragraf § 651 h BGB Absatz 1-5. Sollte keine Bearbeitung Ihrerseits hierzu erfolgen, bin ich gezwungen meinen Rechtsanwalt sowie Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) einzuschalten.


Meine Forderung:
Rückerstattung der Flugtickets

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14-09-2020 um 16:39 Uhr


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Wir bedauern, dass Sie mit unserem Service unzufrieden sind. Unser Anspruch ist es, immer die beste persönliche Beratung für jeden unserer Kunden zu gewährleisten.

Gerne prüfen wir Ihr Anliegen. Wir haben dieses bereits an die zuständige
Fachabteilung übermittelt. Die Mitarbeiter werden sich nun schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Beste Grüße

Rebecca, CHECK24 Flüge

28-09-2020 um 17:03 Uhr


Die Kommunikation mit Check24 verläuft derzeit per E-Mail, bisher ohne Erfolg (s. unten).
‐------------------------
Wie Sie aus dem Schreiben der Airline entnehmen können, ist diese in ihrer Antwort unkonkret geblieben.

Da die Erstattungsanträge über das Ticketabrechnungssystem eingereicht werden mussten, Aeroflot diese aber bisher nicht bearbeitet hat, ist bis jetzt keine Erstattung erfolgt.
Dieser Umstand ist der Airline bekannt.

Wir bitten nochmal um Verständnis, dass nur die Airline die Erstattung auslösen kann, wenn der Vorgang auch bearbeitet wird. Als Vermittler können iwr nicht in Vorleistung gehen, solange keine Gutschrift vorliegt.

Auch wir sind höchst unzufrieden mit der aktuellen Situation. Leider werden bei der Airline nicht einmal Vorgänge priorisiert, zu denen Beschwerden vorliegen.

Nachdem Aeroflot die Corona-Regelungen mehrfach geändert, wird aktuell tatsächlich nur die Möglichkeit der Gutscheinausstellung kommuniziert, wie es Aeroflot auch Ihnen mitgeteilt hatte.

Natürlich sind auch wir der Meinung, dass eine volle Erstattung zustehen sollte, wenn ein Flug gestrichen war und Aeroflot zum Zeitpunkt der Stornierung ausdrücklich die Möglichkeit der vollen Erstattung eingeräumt hat.

Aufgrund der E-Mail von Aeroflot Düsseldorf haben wir nun Aeroflot Frankfurt kontaktiert und um Prüfung und Bearbeitung des Vorgangs gebeten.

Wir hoffen dazu eine positive Rückmeldung der Airline zu bekommen. Sobald uns diese vorliegt, werden wir Sie informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

09-10-2020 um 14:51 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

wir können Ihren Ärger über die verspätete Rückerstattung nachvollziehen. Leider liegt diese in der Verantwortung von Aeroflot.

Viele Fluglinien haben – aufgrund der Vielzahl an Bearbeitungsfällen – ihren Service teilweise vollständig eingestellt und tätigen Rückerstattungen nur sehr schleppend.

Wir haben die Rückerstattung bei Aeroflot für Sie eingereicht und mahnen offene Rückerstattungen regelmäßig bei den jeweils verantwortlichen Fluggesellschaften an. Leider haben wir als Vermittler keinen direkten Einfluss auf die Geschwindigkeit der Rückerstattung. Gerne leiten wir Ihr Anliegen mit hoher Priorität erneut an Ihre Fluggesellschaft weiter. Sobald wir mehr Informationen haben, werden wir uns umgehend bei Ihnen melden.

Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Geduld.

Beste Grüße
Jana, CHECK24 Flug

27-10-2020 um 16:59 Uhr


Die Reklamation ist nach wie vor ungelöst.
Check 24 bittet nur mit Hilfe eines Formulars (s. unten) sich selbst an Aeroflot zu wenden. Oder über Fairplane (was nicht kostenlos ist).
Habe wieder eine Anfrage an Check 24 gesendet, bei Aeroflot Frankfurt nachzufragen...

vor einigen Wochen haben wir Ihre Buchung ...bei Aeroflot Russian Airlines zur Erstattung eingereicht. Wir bedauern sehr, dass Sie bis zum heutigen Tag noch keine Rückerstattung für Ihre stornierte bzw. gestrichene Flugbuchung auf Ihrem Konto verzeichnen konnten.
Wir mahnen regelmäßig Aeroflot Russian Airlines an, Ihre Erstattung durchzuführen, aber wie Sie sicherlich bereits aus den Medien entnehmen konnten, haben viele Fluggesellschaften – aufgrund der Vielzahl an Bearbeitungsfällen – ihren Service teilweise vollständig eingestellt und tätigen Rückerstattungen nur sehr schleppend. Leider kam es auch bei Ihrer Stornierung zu diesen Verzögerungen.
Auch wir sind von dem Verhalten der Fluggesellschaften enttäuscht und möchten Ihnen daher zwei weitere Möglichkeiten aufzeigen, um zusätzlich und nochmals mit Nachdruck Ihre Forderung gegenüber der Fluggesellschaft anzumelden:
Mit FairPlane einreichen
In 5 Minuten einreichen und alles erledigen lassen
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 17% von Ihrem Flugpreis im Erfolgsfall
Keine Kosten bei Nicht-Erfolg
Geringer Zeitaufwand
Hohe Erfolgsquote bei der Durchsetzung Ihres Anspruches
Erstattung über FairPlane einreichen
Hinweis: Bei Klick auf den Link werden Sie zu unserem Partner FairPlane weitergeleitet und stimmen der Übermittlung und Nutzung Ihrer Buchungsdaten zu. Auf den Webseiten von FairPlane können Sie final entscheiden, ob Sie über FairPlane einreichen möchten.
Forderung selbst einreichen
Selbständig Ihre Forderung durchsetzen
Höherer Zeitaufwand - viele Fluggesellschaften reagieren nicht auf Ihre Forderung
Keine Bearbeitungsgebühr
Keine Kosten

Musterbrief herunterladen und bei der Airline einreichen
Dieser vorausgefüllte Musterbrief enthält bereits Ihre relevanten Buchungsdaten. Bitte tragen Sie noch Ihre Bankverbindung für die Erstattung ein. Bitte reichen Sie dann den ausgefüllten Musterbrief direkt bei der Fluggesellschaft ein.
Unabhängig von Ihrem weiteren Vorgehen, werden wir Aeroflot Russian Airlines weiterhin regelmäßig dazu auffordern, Ihre Erstattung vorzunehmen, haben aber weiterhin leider nur bedingt Einfluss darauf, wie sich diese Ihnen gegenüber verhält.
Sie können sich sicher sein, dass wir die Rückzahlung sofort initiieren, sobald die Rückerstattung Ihrer Tickets bei uns eintrifft. Sie müssen dafür nichts unternehmen.

29-10-2020 um 15:15 Uhr


Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Wir können Ihren Ärger gut nachvollziehen. Wir hoffen, dass wir mit unserem Telefonat vom 28.10.2020 alle offen Fragen zum aktuellen Zeitpunkt klären konnten.

Beste Grüße

Katrin, CHECK24 Flug

24-11-2020 um 20:41 Uhr


leider ist die Reklamation ist nach wie vor ungelöst. Von Aeroflot bekomme ich den Hinweis, dass Check24 erstatten kann.

"Bitte kontaktieren Sie Ihr Reisebüro erneut für eine Rückerstattung.
Sie haben Ihren Flugschein bei einem Vermittler gebucht, der über ein globales Vertriebssystem einkauft und abrechnet.
Laut den allgemeinen Bedingungen zeichnet sich diese Agentur, mit der Sie einen Kaufvertrag abgeschlossen haben, verantwortlich für alle Fragen des nicht angetretenen Fluges,
d.h. eine Erstattung der nicht bei der PJSC Aeroflot gekauften Tickets erfolgt ausschließlich über den zuständigen Vermittler.
Zu Ihrer Information, die Reisebüros können Ticketpreise erstatten."

und vom Check 24 erhalte ich:

"Aeroflot hat mehrfach seine Corona-Regelungen bezüglich gestrichener Flüge geändert und zum aktuellen Zeitpunkt bietet die Fluggesellschaft nur die Möglichkeit der Gutscheinerstellung an. Wir haben für Sie bereits die Fluggesellschaft angeschrieben, allerdings bis Dato keine Rückmeldung erhalten.
Alle notwendigen Schritte, damit eine Erstattung erfolgen kann, haben wir für Sie veranlasst und es liegt nun an Aeroflot den Erstattungsantrag zu bearbeiten.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Check24 nicht in Vorleistung gehen wird, solange keine Erstattung erfolgt."

25-11-2020 um 15:26 Uhr


Sehr geehrte Kundin,

wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, wurde Ihre Buchung zur Erstattung bei Aeroflot am 25.04.2020 eingereicht.
Bis Dato haben wir keine Rückmeldung der Fluggesellschaft vorliegen.

Gemäß der Kulanzbedingungen der Fluggesellschaft, ist in Ihrem Fall ausschließlich eine Gutscheinerstellung oder Umbuchung möglich. Auf der Homepage der Fluggesellschaft finden Sie folgende Aussage darüber:
„Ist Ihr Ticket vor dem 1. Mai 2020 ausgestellt bzw. neu ausgestellt worden, so können Sie unabhängig vom Flugausfallstatus eine der alternativen Abfindungsvarianten anfordern.
Sie können Ihr Flugticket kostenlos umbuchen und eine Ermäßigung auf einen Folgeflug erhalten oder Sie können einen digitalen Gutschein auf der Aeroflot-Website oder ein ausgedrucktes Zertifikat in den Aeroflot-Verkaufsbüros beantragen und eine Ermäßigung auf einen Folgeflug erhalten.“
Dies können Sie hier nachlesen: https://www.aeroflot.ru/ru-de/online_services/purchase/compensation?from=de_new_main
Als Flugvermittler haben wir keine Möglichkeiten, die Regelungen der Fluggesellschaften zu umgehen und sind in unserem Handeln an die entsprechenden Vorgaben gebunden. Gemäß dem bei Ticketausstellung geschlossenen Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft ist diese als Ihr Vertragspartner für die Bedingungen des Ticketerstattungsprozesses verantwortlich.

Wir bedauern , dass Sie eine gegenteilige Aussage von Aeroflot diesbezüglich erhalten haben.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, rechtlich gegen die Fluggesellschaft Aeroflot als Ihr Vertragspartner vorzugehen, da diese Ihren Beförderungsvertrag aufgrund der aktuellen Umstände nicht erfüllt.

Beste Grüße
Katrin, CHECK24 Flug

29-12-2020 um 16:12 Uhr


Nach wie vor keine Lösung, warte auf die Erstattung seit 9 Monaten...
Auch wenn Check24 nur als Vermittler auftritt, ist es für den Endverbraucher sehr ärgerlich!
Aeroflot wartet auf das Geld aus Moskau (lt. Mitarbeiter Aussage) und Check24 kann leider keine Kulanzlösung anbieten .

13-02-2021 um 07:04 Uhr


Wann bekomme ich mein Geld zurück?

15-02-2021 um 15:07 Uhr


Sehr geehrte Kundin,

nach erneuter Prüfung Ihres Vorganges können wir Ihnen mittlerweile bestätigen, dass wir eine positive Rückmeldung von Ihrer Fluggesellschaft zu Ihrem Erstattungsantrag erhalten haben. Sobald eine Rückerstattung bei uns eingegangen ist, überweisen wir diese umgehend.

Beste Grüße
Katrin, CHECK24 Flug

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