Reisekostenerstattung

  • Behoben
  • 02 Sep 2020
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Liebes Check 24-Team,

am 08.02.2020 (Buchungsnummer 206375681)buchten wir unsere Reise für die Zeit vom 21.08.2020-31.08.2020 in die Türkei. Da wir mit Condor fliegen wollten, nahmen wir gerne einen teureren Preis in kauf. Auch die Flugzeiten waren uns wichtig, weshalb wir frühzeitig gebucht haben. Am 05.08.2020 bekamen wir dann per E-Mail die Reiseunterlagen mit den von uns gebuchten Zeiten und Fluggesellschaft. Leider bekamen wir dann erst am 19.08.2020 mitgeteilt, dass sich die Flugzeit und auch die Fluggesellschaft geändert hat. Da es doch sehr kurzfrstig war, konnten wir nichts mehr ändern. Wir mussten dann allerdings schon am Abend des 20.08.2020 mit dem Zug nach Düsseldorf fahren(statt am 21.08.2020 früh) und saßen deshalb schon 7 Stunden vor Abflug (also die ganze Nacht) am Flughafen. Da der Zug um kurz nach 01:00 Uhr am Bahnhof in Düsseldorf ankam und wir erst um 03:30 Uhr mit dem nächsten Bus zum Flughafen gefahren werden konnten, mussten wir mit dem Taxi zum Flughafen fahren, um wenigstens was zum Essen und Trinken zu kaufen und auf die Toilette konnten. Im Hotel war auch sehr vieles eingeschränkt, z.B. gab es beim Essen nur 1/3 Auswahl als in den Jahren zuvorauch die A la Cart Restaurants waren in diesem Jahr geschlossen. Das Abendprogramm (Theateraufführungen) gab es in diesem Jahr nicht. Auch sonst gab es im Hotel sehr viele Einschränkungen ( u.a. Fitnesscenter war geschlossen usw.). Die von uns gebuchte Reise und der von uns erhaltener Service standen in keinem Verhältniszu den Jahren zuvor. Wir hätten die Reise auch (rechtzeitig) storniert oder umgebucht, aber die Kosten hierfür standen auch in keinem Verhältnis! Auch ging der Koffer unserer Tochter mit dem Rückflug kaputt, was wir aber erst zu Hause bemerkten. Da wir vor Corona zu einem teuren Preis gebucht haben und durch die geänderten Flugzeiten und Fluggesellschaften einiges schiefging, bitten wir um eine angemessene Rückerstattung des Preises. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail wie wir das Problem für alle zufriedenstellend lösen können.

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07-09-2020 um 08:36 Uhr


Sehr geehrter Reisegast,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Wir bedauern es, dass Sie diese Erfahrungen in Ihrem wohlverdienten Urlaub machen mussten. Bei einer kurzfristigen Flugzeitenänderung bitten wir Sie sich an die jeweilige Airline zu wenden. Weitere wichtige Hinweise für den weiteren Verlauf Ihrer Reklamation und der Einreichung dieser bei Ihren Airlines, haben wir Ihnen in einer separaten E-Mail übersandt.

Gerne stehen wir Ihnen hierzu für Fragen zur Verfügung.

Beste Grüße
Josephine, CHECK24 Reise

01-10-2020 um 16:13 Uhr


Was soll ich mich an die Airline wenden wenn ich eigentlich Condor gebucht hab. Da bekomm ich doch eh nix mehr. Das schiebt jetzt der eine auf den anderen. Ich hab 30 Jahre bei TUI gebucht und es gab nie Probleme oder sie wurden von TUI gelöst. Das nächste Mal Buche ich lieber wieder bei TUI im Reisebüro.

09-10-2020 um 07:41 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre erneute Antwort.

Diese Information wird übermittelt, nachdem der Schaden vom Gepäck am Flughafenschalter gemeldet wird. Wir bedauern, dass Sie diese Information daher nicht fristgerecht erhielten.

Ein Flugplan ist unverbindlich, falls es hierbei jedoch zu kurzfristigen Änderungen kommt, wie in Ihrem Fall, ist es notwendig die Reklamation direkt bei der Airline einzureichen, da Ihr Reiseveranstalter darauf leider keinen direkten Einfluss hat.

Wie diese Reklamation bei der Fluggesellschaft einzureichen ist, teilten wir Ihnen bereits in einer separaten E-Mail mit.

Falls es dabei zu Herausforderungen kommen sollte, stehen wir Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Beste Grüße
Jessica, Check24 Reise

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

22-10-2020 um 20:50 Uhr


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