Flug wurde annulliert -Rückerstattung der Kosten

  • Ungelöst
  • 26 Aug 2020
  • #108575
  • 1.031
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Flug von Canadian Airlines wurde von dieser Fluggesellschaft annulliert. Eine Rückabwicklung des Vertrages verweigert diese Gesellschaft, vielmehr solle ich mich an check24 als bearbeitendes online Reisebüro wenden.
Sie teilen mir mit Datum vom 25. 08. 2020 mit, dass eine Bearbeitung Monate dauern könne bis die Fluggesellschaft Gutscheine , Umbuchungen oder gar
Rückerstattungen anbiete. Im Falle eines Klageverfahrens wäre nicht check24 sondern die Fluggesellschaft Vetragspartner.
Ich bitte Sie deshalb meinen Anspruch auf volle Erstattung und Rückzahlung des gesamten Flugpreises gegenüber der Fluggesellschaft unverzüglich geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
HB

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27-08-2020 um 15:17 Uhr


Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es liegt auch in unserem Interesse, Ihr Erstattungsanliegen schnellstmöglich abschließend bearbeiten zu können.

Wir haben, wie geschrieben, die Erstattung für Sie eingereicht. Sobald eine Rückerstattung erfolgt, werden wir die Erstattung an Sie initiieren.

Es ist somit nun an der Fluggesellschaft den Erstattungsantrag zu prüfen und eine entsprechende Rücküberweisung zu veranlassen. Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle den Hinweis, dass der Erstattungsprozess seitens der Fluggesellschaft einige Wochen oder Monate in Anspruch nehmen kann. Wir, als Reisevermittler, haben auf die Bearbeitungsdauer bedauerlicherweise keinerlei Einfluss.

Bitte beachten Sie zudem: CHECK24 ist nicht Leistungserbringer, hat aber im Zuge der Vermittlung die Zahlung eingezogen und an die Fluggesellschaft weitergeleitet. Faktisch liegt der bezahlte Betrag somit nun nicht mehr bei uns, sondern bei der Fluggesellschaft. CHECK24 kann folglich erst agieren, wenn die Fluggesellschaft eine Rückerstattung an uns veranlasst haben.

Wir von CHECK24 Flug sind davon überzeugt, dass Fluggesellschaften im Fall einer Flugstreichung oder aufgrund von Einreiseverboten dazu verpflichtet sind, den Flugpreis kurzfristig zu erstatten. Geregelt wird dies zum Beispiel in der "Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates". Aktuell halten sich nur sehr wenige Fluggesellschaften an diese Vorgaben. Rückerstattungsprozesse werden in die Länge gezogen.

Das macht die Erstattung derzeit so langwierig:
Reisevermittler wie CHECK24 nutzen für eine Erstattungsanfrage bei einer Fluggesellschaft normalerweise einen automatisierten und schnellen Prozess über die Buchungssysteme. Diesen Prozess blockieren derzeit aber ca. 90 Prozent der Fluggesellschaften. Stattdessen akzeptieren die Fluggesellschaften Erstattungsanfragen nur noch über einen langwierigen Einzelfallprozess. Jede Erstattung wird einzeln geprüft.

Wir stehen deshalb in regelmäßigem Austausch mit der Fluggesellschaft, um Ihr Recht auf Erstattung bei dieser durchzusetzen und die Erstattung zu beschleunigen. Zusätzlich prüfen wir weitere rechtliche Schritte gegenüber der Fluggesellschaft.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Beste Grüße
Lisa, CHECK24

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

14-09-2020 um 23:21 Uhr


Problem ungelöst

4 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Check24 arbeitet nach dem Motto : Weiterleiten macht frei und sieht das Verschulden allein bei der Fluggesellschaft und versteckt hinter den AGB´s des Unternehmens.
Nach dem anullierten Flug von Canadian Airlines, gebucht über Check24, habe ich erst mal keinerlei Möglichkeit, meine gesetzlichen Ansprüche bei Canadian Airlines geltend zu machen. Die Fluggesellschaft verweist auf Ceck24 und verweigert eine Kontaktaufnahme. Check 24 äußert sich dahingehend, meine Ansprüche weitergeleitet zu haben..sollte ich aber Klageverfahren anstreben, käme nur der Vertragspartner Canadian Airlines in Betracht.....
Da Check 24 ein Reisevermittler bzw ein Vermittler von Flügen von nicht unbeträchtlicher Größe ist, erwarte ich eine Geltendmachung der Ansprüche Ihrer Kunden und eine Verhandlung mit der Airline über Rückzahlungsfristen und die Weitergabe dieser Informationen an die Kunden. Eine alleinige Briefträgerfunktion von Check24 entspricht keinem funktionierendem Kundenservice.

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CHECK24
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