Flug wegen Covid gecancelled März 2020 MAFFER

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  • 05 Sep 2020
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Unser über Check24 gebuchter Flug wurde bereits im März 2020 gecancelled. Seitdem versuche ich über check24 eine Erstattung zu erhalten. Außer der Auskunft die Erstattung sei beantragt und man könne sonst nichts tun, habe ich bisher keine Aussage erhalten.
Von einer Vermittlungsplattform welche hierfür auch Gebühren erhält erwarte ich mir eine deutlich bessere Dienstleistung.

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07-09-2020 um 18:22 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,

da wir das Feedback unserer Kunden sehr schätzen und Kundenservice für uns sehr wichtig ist, haben wir Ihr Anliegen geprüft.

Wir haben die Mitteilung von der Fluggesellschaft erhalten, dass Ihr Erstattungsantrag genehmigt wurde.

So bald uns der physische Geldeingang vorliegt, werden wir umgehend eine entsprechende Rücküberweisung auf das angegebene Zahlungsmittel veranlassen.
Bis dahin bitten wir Sie um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Nina, CHECK24

21-09-2020 um 12:52 Uhr


Da die Erstattung bereits im März 2020 beantragt wurde, würde ich mir von Ihnen als meinem Vermittler mehr Unterstützung bei der Durchsetzung wünschen.

21-09-2020 um 14:50 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Es liegt auch in unserem Interesse, Ihr Erstattungsanliegen schnellst möglich abschließend bearbeiten zu können. 

Wir haben, wie geschrieben, die Erstattung für Sie eingereicht. Sobald eine Rückerstattung erfolgt, werden wir die Erstattung an Sie initiieren. 

Es ist somit nun an der Fluggesellschaft den Erstattungsantrag zu prüfen und eine entsprechende Rücküberweisung zu veranlassen. Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle den Hinweis, dass der Erstattungsprozess seitens der Fluggesellschaft einige Wochen oder Monate in Anspruch nehmen kann. Wir, als Reisevermittler, haben auf die Bearbeitungsdauer bedauerlicherweise keinerlei Einfluss.

Bitte beachten Sie zudem: CHECK24 ist nicht Leistungserbringer, hat aber im Zuge der Vermittlung die Zahlung eingezogen und an die Fluggesellschaft weitergeleitet. Faktisch liegt der bezahlte Betrag somit nun nicht mehr bei uns, sondern bei der Fluggesellschaft. CHECK24 kann folglich erst agieren, wenn die Fluggesellschaft eine Rückerstattung an uns veranlasst haben.

Wir von CHECK24 Flug sind davon überzeugt, dass Fluggesellschaften im Fall einer Flugstreichung oder aufgrund von Einreiseverboten dazu verpflichtet sind, den Flugpreis kurzfristig zu erstatten. Geregelt wird dies zum Beispiel in der "Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates". Aktuell halten sich nur sehr wenige Fluggesellschaften an diese Vorgaben. Rückerstattungsprozesse werden in die Länge gezogen.

Das macht die Erstattung derzeit so langwierig:
Reisevermittler wie CHECK24 nutzen für eine Erstattungsanfrage bei einer Fluggesellschaft normalerweise einen automatisierten und schnellen Prozess über die Buchungssysteme. Diesen Prozess blockieren derzeit aber ca. 90 Prozent der Fluggesellschaften. Stattdessen akzeptieren die Fluggesellschaften Erstattungsanfragen nur noch über einen langwierigen Einzelfallprozess. Jede Erstattung wird einzeln geprüft.

Wir stehen deshalb in regelmäßigem Austausch mit der Fluggesellschaft, um Ihr Recht auf Erstattung bei dieser durchzusetzen und die Erstattung zu beschleunigen. Zusätzlich prüfen wir weitere rechtliche Schritte gegenüber der Fluggesellschaft.

Auch heute können wir Sie lediglich nur erneut um Ihre, wahrscheinlich bereits aufs Äußerste strapazierte, Geduld bitten und auf Ihr Verständnis hoffen.

Mit freundlichen Grüßen

Jana, Check24

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

19-10-2020 um 14:32 Uhr


Problem behoben

3 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Da ich 7 Monate auf die Erstattung meines Fluges warten musste, kann ich leider keine positive Bewertung abgeben

4
CHECK24
Zufriedenheitsindex: 83/100

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