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Reklamationen & Beschwerden (37)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit 1N. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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1N 1. Mahnung KD 37759

Die Rechnung vom 3.4. über 419,88 Wurde am 11.04.2024 mit Angabe ZDE 107000016517 von der Deutschen Bank angewiesen. Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen und stellen Sie endlich den Schriftverkehr ein. ****** ******

1N Anfechtung des ungewollten Vertragsabschlusses wegen arglistiger Täuschung

Sehr geehrteDamen und Herren, ohne auf mein an Sie sowohl per Post als auch per Mail versandtes Schreiben einzugehen, haben Sie mir erneut eine Zahlungsaufforderung geschickt. Zudem sind Sie nicht auf auf meine Aufforderung eingegangen, mir Auskunft darüber zu erteilen, wie Sie an meine personenbezogenen Daten gelangt sind. Dazu sind Sie gem. §15 DSGVO gesetzlich verpflichtet. Diese Verpflichtung dürfte Ihnen wohl hinreichend bekannt sein und ist bußgeldbewährt. Ich habe außer diesen Schreiben auch versucht, Sie über den Chat auf Ihrer Internetseite (https://www.1n.de/privatkunden/kontakt) und über die angebene Rufnummer 0080000586336 zu erreichen, beide (offensichtlich von Ihnen auch so gewollt) erfolglos. Hier der Inhalt meines Schreibens an Sie vom 10.02.2024 an die Adresse 1N Telecom GmbH, Prinzenallee 7, 40549 Düsseldorf: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich Ihrer Kostenforderung vom 05.02.24 wegen vorzeitiger Kündigung aus folgenden Gründen: a) Ich habe dem irrtümlich geschlossenen Vertrag am 19.10.2023 per Einschreiben form und fristgerecht widersprochen (Sendungsnummer RT 6621 8951 5 DE, den Einlieferungsbeleg der Deutschen Post kann ich jederzeit vorlegen, ich habe ihn aufbewahrt). In Ihrem (selbstverständlich absichtlich so formulierten Werbeschreiben) bin ich davon ausgegangen, dass ich meinen seit vielen Jahren bei der Telekom bestehenden Telefontarif auf einen günstigeren Tarif bei der Telekom (und nicht bei Ihnen) wechsle. b) Ihrem Ausgangsschreiben, welches ich per Post erhielt, lag eine Vertragszusammenfassung bei. Auf deren Rückseite gab es eine Widerrufsbelehrung mit einem Musterwiderrufsformular, wodurch die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen und Informationspflichten entspricht. Deshalb steht mir eine Widerrufsfrist nicht nur von 14 Tagen, sondern von einem Jahr und 14 Tagen zu. Sollten Sie meinen ursprünglichen Widerruf per Einschreiben nicht akzeptieren, widerrufe ich hiermit ausdrücklich den mit Ihnen geschlossenen Vertrag erneut. Sollte dies von Ihnen nicht akzeptiert werden, fechte ich den Vertrag ersatzweise aufgrund Irrtums an c) Die von Ihnen verschickten Anschreiben an die Kunden sind in der Aufmachung irreführend und machen nicht ausreichend deutlich, dass es sich nicht um einen bloßen Tarifwechsel handele, sondern um einen Wechsel des Telekommunikationsanbieters gehe (LG Düsseldorf, Az. 38 O 88/23). Ebenso untersagte das Gericht mit Az: 38 O 182/23 die Einforderung der Schadenersatzpauschale in Höhe von knapp 420 Euro d) Ich verlange Auskunft darüber, wie Sie an meine Daten gelangt sind, denn ich bin in der DDV-Robinsonliste eingetragen und habe mich schon vor langer Zeit aus den Telefonbüchern austragen lassen. Somit steht ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Raum, dessen Verfolgung ich mir hiermit ausdrücklich vorbehalte. Zu dieser Auskunft sind Sie gesetzlich verpflichtet. Über die akzeptierte Annullierung der Ihrer Schadenersatzforderung bitte ich mich zu unterrichten, ansonsten behalte ich mir die Beschreitung des Rechtsweges vor. Ergänzende Bemerkungen: Ich fordere Sie hiemit erneut auf, mir Auskunft darüber zu geben, wie Sie an meine persönlichen Daten gelangt sind und fechte mit diesem Schreiben wiederholt den ungewollten Vertragsabschluss wegen arglistiger Täuschung an. Wie bereits ausgeführt, läßt Ihr an zahlreiche Verbraucher gerichtetes Angebotsschreiben ("Tarifwechsel") den Schluß zu, dass sie mit dem Willen versandt worden sind, unaufmerksame oder unbedarfte Adressaten zu täuschen und sie so zu einem Anbieterwechsel zu veranlassen. Sie verschleiern gezielt den Umstand, dass dem Adressaten nicht ein Tarifwechsel bei dem bisherigen Anbieter vorgeschlagen, sondern er zu einem Wechsel des Anbieters bewegt werden soll! Die Bundesnetzagentur habe ich über diesen Vorgang bereits informiert. Mit freuendlichen Grüßen

1N Vertragsunterlagen

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine Freischaltung erhalten , weil angeblich ein Vertrag mit Ihnen geschlossen wurde. Wir haben nie einen Vertrag unterzeichnet ! Zeigen Sie uns den Vertrag , den wir angeblich unterschrieben haben ! Wir möchten diese Freischaltung nicht haben ! Mit Grüßen ****** ******

1N Widerruf

Ich habe den Auftrag 43823 widerrufen, jedoch kommt von Ihrer Seite keine Rücksprache nur das ich am 4.3.2024 freigeschalten werde. Telefonisch ist bei Euch kein durchkommen,ich finde dieses Geschäftsgebaren nicht in Ordnung. Mfg ******

1N Bitte um Aussetzung der Rechnung bis auf Weiteres - Grund: Nicht-Reagieren Ihrerseits auf unsere Briefe

ich bitte zumindest um Aufschub der Zahlung, da Sie noch nicht auf unsere postalischen Einwände (Einwurf-Einschreiben) reagiert haben. 1. existiert kein Vertragspartner mit diesem Namen 2. kam der Vertrag ohne unser willentliches Einverständnis zustande 3. lässt es schon Ihr Werbeschreiben an Klarheit vermissen, um nicht zu sagen, scheint bewusst irreführend gestaltet zu sein und sich gezielt an Telekom-Kunden zu wenden 4. bitte ich nochmals um Angabe der Quelle Ihrer Adresse für das Werbeschreiben. Unsere Beobachtungen deuten sehr darauf hin, dass es - unerlaubte - Übernahme der Adressen von Telekom gab (und nicht nur unerlaubte Übernahme aus dem Telefonbuch). Aus besagten Gründen bitte ich um Zahlungsaufschub Ihrer Rechnung (Daten siehe im Kasten unten), bis Sie sich mit uns in dieser Sache in Verbindung gesetzt und zu obigen Vorwürfen Stellung bezogen haben. Wir werden uns derweil weiterhin mit der Verbraucherzentrale und nun auch mit der Bundesnetzagentur zu diesem Thema auseinandersetzen. Sollte unser Anliegen von Ihrer Seite nicht seriös abgewickelt werden, müssen Sie mit einer entsprechenden Bewertung im Internet rechnen. Mit freundlichen Grüßen M. ****** wie Ihversehentlich aufgrund existiert kein Vertragsparter mit dieser Rechnung bzgl. der Rechnung (siehe unten) sind Sie noch nicht auf mein Problem eingegangen sind Vertragspartner mit diesem Namen existiert nicht. Von daher bitte ichzumindest

1N Absage Anbieterwechsel

Guten Tag, ich schreibe hier im Namen meiner Eltern, Auftrag 39151. Sie haben uns mit einem günstigen Angebot angeschrieben. Leider habe ich nicht richtig aufgepasst und dachte, es handle sich um ein Angebot des aktuellen Anbieters "Telekom". Ihre Antwort kam erst nach Ablauf der 14-Tagesfrist für Wiederruf. Erst da bemerkte ich den nie beabsichtigten Wechsel, und habe dummerweise auch noch den Portierungsauftrag zurückgeschickt. Dann haben wir bald vier Monate nichts mehr gehört, weder von "1N Telecom" noch von der "Telekom". Letzte Woche kontaktierte uns die "Telekom" und fragte, ob ein Wechsel wirklich beabsichtigt sei. Da dies nicht der Fall ist, wurde daraufhin die veranlasste Kündigung zurückgenommen. Ich informiere sie hiermit darüber, auf Anraten der "Telekom" wurde auch die Verbraucherzentrale über den Vorgang in Kenntnis gesetzt. MfG, ****** ******

1N Wiederruf bei der 1N Telecom GmbH wird nicht anerkannt - Anbieter ist für Verbraucher nicht erreichbar

Unser 81-jähriger Vater erhielt Anfang Juni 2023 ein Schreiben der 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf. Darin wurde der Tarif 1N DSL mit unbegrenzten kostenlosen Gesprächen in die Mobilfunknetze für 34,99 €/Monat angeboten. Das Schreiben sorgt auch im Netz für Aufsehen - der Düsseldorfer Anbieter spielt offenbar mit der Verwechslungsgefahr mit der Telekom und verschickt sein Werbeschreiben gezielt an ältere Telekom-Kunden. Dabei werden persönliche Daten ohne Einwilligung der Kunden für Werbezwecke genutzt. Innerhalb der 14-tägigen Widerspruchsfrist machte unser Vater am 18. Juni 2023 schriftlich von seinem Widerrufsrecht Gebrauch. Am 13. Juli 2023 erhielt er dann die vorzeitige Kündigung seines Vertrages mit dem Hinweis, dass der Widerruf nicht fristgerecht erfolgt sei und mit der Ankündigung eines pauschalierten Schadenersatzes. In einer gesonderten Rechnung (ebenfalls vom 13. Juli) wurde er dann aufgefordert, bis zum 23. Juli 2023 einen Betrag von 419,88 Euro an die 1N Telecom GmbH zu überweisen. Wir haben mehrmals versucht, den Anbieter unter der angegebenen Telefonnummer 0800 7201000 und neuerdings 0211 86943641 zu erreichen. Nach vielen langen Wartezeiten in der Warteschleife ohne Erfolg. Auch auf E-Mails an impressum@1n.de und widerruf@1n.de antwortet der Anbieter nicht. Auch dieser Umstand ist im Netz sehr ausführlich beschrieben. Mein Vater wandte sich daraufhin an die Verbraucherzentrale und beauftragte einen Rechtsanwalt. Auch auf die Anwaltsschreiben vom 16. August und 29. September reagierte die 1N Telecom GmbH nicht. Stattdessen folgten weitere Zahlungserinnerungen und Mahnschreiben (30. August, 14. September, 4. Oktober) der 1N Telecom GmbH und am 22. November ein Schreiben des Inkassobüros Riverty (https://de.flow.riverty.com). Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die Firma 1N Telecom GmbH nach wie vor telefonisch nicht erreichbar ist, die Chatfunktion auf der Website nicht aktiv ist und weder auf E-Mails noch auf Anwaltsschreiben reagiert wird. Wir bitten dringend um Klärung des Sachverhaltes und Anerkennung des Widerrufs. Da die Verbraucherzentrale darauf hinweist, dass die Widerrufsbelehrung mit dem Widerrufsformular der 1N Telecom GmbH nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, haben wir heute auch noch einmal die Kopie des Kündigungsschreibens vom 18. Juni und den dazugehörigen Text als E-Mail geschickt. Vielen Dank.

n.d.

Zufriedenheitsindex

Total Reklamationen 37

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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