Anfechtung des ungewollten Vertragsabschlusses wegen arglistiger Täuschung

  • Ungelöst
  • 21 Mär 2024
  • #592683
  • 179
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Sehr geehrteDamen und Herren,
ohne auf mein an Sie sowohl per Post als auch per Mail versandtes Schreiben einzugehen, haben Sie mir erneut eine Zahlungsaufforderung geschickt. Zudem sind Sie nicht auf auf meine Aufforderung eingegangen, mir Auskunft darüber zu erteilen, wie Sie an meine personenbezogenen Daten gelangt sind. Dazu sind Sie gem. §15 DSGVO gesetzlich verpflichtet. Diese Verpflichtung dürfte Ihnen wohl hinreichend bekannt sein und ist bußgeldbewährt.
Ich habe außer diesen Schreiben auch versucht, Sie über den Chat auf Ihrer Internetseite (https://www.1n.de/privatkunden/kontakt) und über die angebene Rufnummer 0080000586336 zu erreichen, beide (offensichtlich von Ihnen auch so gewollt) erfolglos.
Hier der Inhalt meines Schreibens an Sie vom 10.02.2024 an die Adresse 1N Telecom GmbH, Prinzenallee 7, 40549 Düsseldorf:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich Ihrer Kostenforderung vom 05.02.24 wegen vorzeitiger Kündigung aus folgenden Gründen:

a) Ich habe dem irrtümlich geschlossenen Vertrag am 19.10.2023 per Einschreiben form und fristgerecht widersprochen (Sendungsnummer RT 6621 8951 5 DE, den Einlieferungsbeleg der Deutschen Post kann ich jederzeit vorlegen, ich habe ihn aufbewahrt). In Ihrem (selbstverständlich absichtlich so formulierten Werbeschreiben) bin ich davon ausgegangen, dass ich meinen seit vielen Jahren bei der Telekom bestehenden Telefontarif auf einen günstigeren Tarif bei der Telekom (und nicht bei Ihnen) wechsle.
b) Ihrem Ausgangsschreiben, welches ich per Post erhielt, lag eine Vertragszusammenfassung bei. Auf deren Rückseite gab es eine Widerrufsbelehrung mit einem Musterwiderrufsformular, wodurch die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen und Informationspflichten entspricht. Deshalb steht mir eine Widerrufsfrist nicht nur von 14 Tagen, sondern von einem Jahr und 14 Tagen zu. Sollten Sie meinen ursprünglichen Widerruf per Einschreiben nicht akzeptieren, widerrufe ich hiermit ausdrücklich den mit Ihnen geschlossenen Vertrag erneut. Sollte dies von Ihnen nicht akzeptiert werden, fechte ich den Vertrag ersatzweise aufgrund Irrtums an
c) Die von Ihnen verschickten Anschreiben an die Kunden sind in der Aufmachung irreführend und machen nicht ausreichend deutlich, dass es sich nicht um einen bloßen Tarifwechsel handele, sondern um einen Wechsel des Telekommunikationsanbieters gehe (LG Düsseldorf, Az. 38 O 88/23). Ebenso untersagte das Gericht mit Az: 38 O 182/23 die Einforderung der Schadenersatzpauschale in Höhe von knapp 420 Euro
d) Ich verlange Auskunft darüber, wie Sie an meine Daten gelangt sind, denn ich bin in der DDV-Robinsonliste eingetragen und habe mich schon vor langer Zeit aus den Telefonbüchern austragen lassen. Somit steht ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Raum, dessen Verfolgung ich mir hiermit ausdrücklich vorbehalte. Zu dieser Auskunft sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Über die akzeptierte Annullierung der Ihrer Schadenersatzforderung bitte ich mich zu unterrichten, ansonsten behalte ich mir die Beschreitung des Rechtsweges vor.

Ergänzende Bemerkungen:
Ich fordere Sie hiemit erneut auf, mir Auskunft darüber zu geben, wie Sie an meine persönlichen Daten gelangt sind und fechte mit diesem Schreiben wiederholt den ungewollten Vertragsabschluss wegen arglistiger Täuschung an. Wie bereits ausgeführt, läßt Ihr an zahlreiche Verbraucher gerichtetes Angebotsschreiben ("Tarifwechsel") den Schluß zu, dass sie mit dem Willen versandt worden sind, unaufmerksame oder unbedarfte Adressaten zu täuschen und sie so zu einem Anbieterwechsel zu veranlassen. Sie verschleiern gezielt den Umstand, dass dem Adressaten nicht ein Tarifwechsel bei dem bisherigen Anbieter vorgeschlagen, sondern er zu einem Wechsel des Anbieters bewegt werden soll!
Die Bundesnetzagentur habe ich über diesen Vorgang bereits informiert.


Mit freuendlichen Grüßen

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28-03-2024 um 17:07 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,
anstatt zu antworten, erhielt ich zwischenzeitlich eine gebührenpflichtige Mahnung. Darauf eine Telefonnummer (0211/86943641)für eventuelle Rückfragen, bei der Anwahl landet man (wie bei allen anderen von ihnen angegebenen telefonischen Erreichbarkeiten) in einer Endlos-Warteschleife! Ich warte immer noch auf eine Antwort, insbesondere, wie Sie an meine persönlichen Daten gelangt sind!

MfG

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

08-04-2024 um 10:01 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Ein unmgögliches Unternehmen, bietet keinerlei Kundenservice, die im Internet und auf den Telefonrechnungen ausgewiesenen Telefonnummern sind zu keiner Zeit erreichbar (Warteschleife), auf Anschreiben bekommt man keine Antwort!Zudem wurde offensichtlich ein Firmenname gewählt, welcher der Telekom sehr ähnlich ist und damit Telekomkunden (mittels Reklamebriefen) angelockt, denen man einen Tarifwechsel zu günstigeren Konditionen verspricht. Tatsächlich stimmt man aber damit einen Wechsel von der Deutschen Telekom zur 1N Telecom zu. Wenn man dies bemerkt, ist jedoch die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen.Eine Anfrage an die 1N Telecom, wie sie an die Kundendaten für die Werbebriefe gelangt sind, bleibt immer unbeantwortet.Von einem Vertragsabschluß bei diesem Unternehmen ist wärmstens abzuraten. Näheres ist im Internet zu finden, einfach mal 1N-Telecom googeln.....

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1N
Zufriedenheitsindex: n.d.

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