Wiederruf bei der 1N Telecom GmbH wird nicht anerkannt - Anbieter ist für Verbraucher nicht erreichbar

  • 12 Dez 2023
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Unser 81-jähriger Vater erhielt Anfang Juni 2023 ein Schreiben der 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf. Darin wurde der Tarif 1N DSL mit unbegrenzten kostenlosen Gesprächen in die Mobilfunknetze für 34,99 €/Monat angeboten. Das Schreiben sorgt auch im Netz für Aufsehen - der Düsseldorfer Anbieter spielt offenbar mit der Verwechslungsgefahr mit der Telekom und verschickt sein Werbeschreiben gezielt an ältere Telekom-Kunden. Dabei werden persönliche Daten ohne Einwilligung der Kunden für Werbezwecke genutzt.
Innerhalb der 14-tägigen Widerspruchsfrist machte unser Vater am 18. Juni 2023 schriftlich von seinem Widerrufsrecht Gebrauch. Am 13. Juli 2023 erhielt er dann die vorzeitige Kündigung seines Vertrages mit dem Hinweis, dass der Widerruf nicht fristgerecht erfolgt sei und mit der Ankündigung eines pauschalierten Schadenersatzes. In einer gesonderten Rechnung (ebenfalls vom 13. Juli) wurde er dann aufgefordert, bis zum 23. Juli 2023 einen Betrag von 419,88 Euro an die 1N Telecom GmbH zu überweisen.
Wir haben mehrmals versucht, den Anbieter unter der angegebenen Telefonnummer 0800 7201000 und neuerdings 0211 86943641 zu erreichen. Nach vielen langen Wartezeiten in der Warteschleife ohne Erfolg. Auch auf E-Mails an impressum@1n.de und widerruf@1n.de antwortet der Anbieter nicht. Auch dieser Umstand ist im Netz sehr ausführlich beschrieben.
Mein Vater wandte sich daraufhin an die Verbraucherzentrale und beauftragte einen Rechtsanwalt. Auch auf die Anwaltsschreiben vom 16. August und 29. September reagierte die 1N Telecom GmbH nicht. Stattdessen folgten weitere Zahlungserinnerungen und Mahnschreiben (30. August, 14. September, 4. Oktober) der 1N Telecom GmbH und am 22. November ein Schreiben des Inkassobüros Riverty (https://de.flow.riverty.com). Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die Firma 1N Telecom GmbH nach wie vor telefonisch nicht erreichbar ist, die Chatfunktion auf der Website nicht aktiv ist und weder auf E-Mails noch auf Anwaltsschreiben reagiert wird.
Wir bitten dringend um Klärung des Sachverhaltes und Anerkennung des Widerrufs. Da die Verbraucherzentrale darauf hinweist, dass die Widerrufsbelehrung mit dem Widerrufsformular der 1N Telecom GmbH nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, haben wir heute auch noch einmal die Kopie des Kündigungsschreibens vom 18. Juni und den dazugehörigen Text als E-Mail geschickt. Vielen Dank.

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