Gültige Pfandbons abgewiesen

  • Ungelöst
  • 29 Jun 2021
  • #257306
  • 347
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Sehr geehrte Damen und Herren,
so wie jede Woche war ich am 28.06.2021 in Ihrer Rewe-Filiale in 60595 Frankfurt einkaufen. Im Zuge meines Einkaufs wollte ich meine Pfandbons (nicht älter als 2 Jahre!) einlösen. Die Kassiererin jedoch wies einen Teil der Bons zurück, mit der Begründung, sie könne nur Bons von diesem und letztem Jahr annehmen. Auf mein mehrmaliges Fragen, ob Pfandbons verfallen könnten, antwortete sie, dass es nicht machen könne und dass es einfach nicht gehe...

Laut Paragraph §195 BGB beträgt die Regelverjährung jedoch 3 Jahre, beginnend Ende des Jahres, in dem mein Anspruch entstanden ist.
Damit waren Sie als Händler verpflichtet, mir mein Geld zurückzugeben. Das Geld, welches mir zusteht, wurde mir nicht ausgehändigt. Die Verweigerung Ihrer Mitarbeiterin ist als rechtswidrig anzusehen!

Dieses Verhalten gegenüber Kund:innen empfinde ich als extrem unverschämt und unfair!

Mit freundlichen Grüßen,
****** *******

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

12-08-2021 um 23:37 Uhr


Problem ungelöst

3 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Unfreundlich und behält Geld von gültigen pfandbons ein

1
Rewe
Zufriedenheitsindex: 44.5/100

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