Keine Ablesung durchgeführt / Jahresabrechnung offen / Gateway wird nicht montiert

  • 09 Jun 2024
  • #604420
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Ich bin Verwalter einer kleinen Wohnanlage mit 5 Wohneinheiten.

Minol hat mich zunächst ewig genötigt, das Gateway für die Funkübertragung montieren zu lassen. Der dafür notwendige Elektroanschluss sollte von irgendeinem angelernten Dienstleister quer durch unseren Keller verlegt, das Gateway in einem Kellerlichtschacht angebracht werden! Gegen diesen Pfusch habe ich mich als Verwalter gewehrt und sogar auf eigene Kosten der Eigentümergemeinschaft einen Elektroanschluss für das Gateway im Außenbereich bereitstellen lassen. Dieser Elektroanschluss wurde durch den Elektrofachbetrieb ausgeführt, der unsere gesamte Elektroinstallation beim Bau der Wohnanlage in 2017 eingebaut hat. Das Gateway könnte nun seit Februar 2024 im Außenbereich - überdacht, wettergeschützt und mit gutem Mobilfunkempfang - in einem Carport angebracht werden. Ich habe Minol bereits zwei Mal aufgefordert, das Gateway nun anzubringen. Beide Mitteilungen (Mail vom 11.02.2024 und 07.04.2024) blieben unbeantwortet. Das Gateway wurde nicht montiert.

Gleichzeitig hat Minol aufgrund des noch fehlenden Gateways bis heute die Jahresablesung für 2023 nicht durchgeführt. Ich kann daher als Hausverwalter die Betriebskostenabrechnung 2023 nicht erstellen und an unsere Hausparteien verteilen! Am 13.05.2024 erhielt ich auf unsere Mail-Adresse der Hausverwaltung eine Terminmitteilung (leider nicht mehr im Minol-Portal abrufbar), dass die Jahresablesung am 07.06.2024 stattfinden würde. Der Mitteilung war allerdings nicht zu entnehmen, dass die Ablesung in den Wohnungen an den jeweiligen Wärme- und Wasserzählern durchgeführt werden sollte. Das war auch für die Jahre 2017 (Bezug der Wohnanlage) bis 2022 nie der Fall. Die Ablesung wurde immer von außerhalb des Hauses per Funk durchgeführt. Alle im Haus verbauten Zähler sind seit Erstellung des Hauses funktauglich! Daher habe ich die Haushalte nicht über diesen Ablesetermin informiert. Wozu auch? Wie oben beschrieben fand 6 Jahre lang eine Funk-Ablesung von außerhalb statt. Dennoch habe ich am 07.06.2024 zum Ablesetermin einen sehr gut sichtbaren Aushang für den Mitarbeiter des von Minol beauftragten Subdienstleisters angebracht. Auf diesem Aushang hatte ich gebeten, falls der Mitarbeiter wider Erwarten das Haus betreten müsste, unbedingt an unserer Wohnung zu klingeln oder unter einer unserer Mobilfunknummern anzurufen. Tatsächlich verschaffte sich der Mitarbeiter des Dienstleisters aber Zutritt durch Klingeln an einer anderen Wohnung, in der er dann manuell (weshalb, wenn zuvor 6 Jahre per Funk abgelesen wurde?) die Zähler abgelesen hat. Alle weiteren vier Haushalte waren logischerweise nicht erreichbar. Bereits am nächsten Tag, also Samstag, 08.06.2024 erreichte mich dann über das Minol-Portal eine Ablesebestätigung für eine unserer 5 Wohnungen. NUR EBEN NICHT FÜR DIE WOHNUNG, DIE AM VORTAG ABGELESEN WURDE, SONDERN FÜR EINEN DER NICHT ANWESENDEN HAUSHALTE. Ich kann nun wieder keine Betriebskostenabrechnung 2023 erstellen.

Das von uns gebuchte Dienstleistungs-Portfolio von Minol wird - mit Ausnahme der Rauchmelder-Prüfung - mittlerweile einfach völlig ungenügend ausgeführt. Es ist schlichtweg untragbar, dass Ablesungen nicht durchgeführt werden, sich dadurch Abrechnungen ewig verzögern und dann auch noch abgelesene Werte den falschen Haushalten zugeordnet werden. Wie soll hier nach Ansicht von Minol eine vernünftige und verlässliche Betriebskostenabrechnung durchgeführt werden und somit eine buchhalterisch korrekte Hausverwaltung erfolgen? Zudem ist es einfach unverschämt und unzumutbar, dass das nun für die Ablesung offensichtlich benötigte Gateway seit exakt 4 Monaten trotz zweifacher Aufforderung nicht angebracht wird. Vielmehr hält es noch nicht mal irgendein Sachbearbeiter für nötig auf E-Mails zu antworten.

Für diesen mehr als unterirdischen Service verlangt das Unternehmen astronomische Preise. Hier wird einfach nur eine annähernde Monopol-Stellung in weit mehr als unzumutbarer Weise ausgenützt.

Ich fordere Sie daher auf, nun unverzüglich (ich hoffe irgendjemand in Ihrem Hause versteht diesen im deutschen Zivilrecht klar definierten Rechtsbegriff) folgende Punkte auszuführen:

- Anbringung des oben beschriebenen Gateways (Bild des bereitsgestellten Elektroanschlusses anbei)
- Durchführung der offenen Ablesungen für 2023
- Erstellung und zur Verfügungstellung der Abrechnung für 2023 (ich habe längst alle Dokumente in das Portal hochgeladen)

Beste Grüße

****** ******
Hausverwaltung (Liegenschaftnummer ist in den vertraulichen Daten hinterlegt)

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