Anstatt Schadensmeldung erfolgt die rechtlich zweifelhafte Lösung

  • Beantwortet
  • 28 Apr 2023
  • #486768
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Ich erwartete ein Paket aus England. Privatperson an Privatperson. Inhalt: seltene Schallplatte Auflage 500 Stück.
Am 26.04.2023 kurz vor 20:00 klingelte es. Ich öffnete die Tür und ein Hermes Paketboote übergab mir eine Sendung. Von der Größe zweifelsfrei die Schallplatte. Die äussere Umverpackung war zerrissen und geöffnet, so dass ich den Inhalt einsehen und greifen konnte. Auf meine Frage auf den Schaden bezogen "Was ist das ?" (mit verzerrtem angewiedertem Gesichtsausdruck) antwortete der Paketbote mit "kein Problem" und entriss mir die Sendung aus meinen Händen (unfreiwillige gewaltsame Wegnahme). Ich rief ihm noch hinterher, "Halt, ich will mir den Inhalt anschauen". Er reagierte darauf nicht und lief weiter. Aufgrund der Verhältnismäßigkeit ließ ich ihn laufen. Ich wollte prüfen, ob nur die Außenverpackung oder auch die übliche Innenverpackung, die die Schallplatte schützt beschädigt ist.
Anstatt der zu erwartenden Schadensmeldung mit Prüfung entzog er mir durch entreißen der Sendung aus meinen Händen mein Besitz/Eigentum. Eine Strafanzeige wegen Diebstahl habe ich gestellt. Laut Sendungsverfolgung ist die Sendung als unzustellbar zurück an den Absender.
Ich erwarte von Hermes durch diese rechtswidrige gewaltsame Aneignung fremden Eigentums Schadenersatz. Den Absender (Privatperson - außerhalb EU) durch Klage auf Rückzahlung zu verpflichten wäre mit großen Kosten verbunden, die Hermes allerdings aufgrund der rechtswidrigen Aneignung tragen müsste. Das ist meine Rechtsauffassung, die ich gerne gerichtlich klären lassen will.
Telefonischer Kontakt und email - ohne Folgen keine Reaktion.

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28-04-2023 um 12:25 Uhr


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