Irreführende Werbung, Unterschlagung der Auszahlung einer Rabattaktion

  • 11 Jul 2024
  • #608084
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Einkauf am 05.07.2024: ich möchte hiermit mein Unbehagen mit der Vorgehensweise an der Kasse und der Argumentation des Filialleiters an diesem Tag und zu dieser Uhrzeit stichpunktartig zum Ausdruck bringen.
- Einkauf gemäß anhängendem Coupon, nebst Rabatt-Coupon über € 2.- für den nächsten Einkauf.
- Abgegeben beim Bezahlen, Coupon über € 2.- vom letzten Einkauf, gültig bis 11.07.2024.
- Kontrolle nach Bezahlung an der Kasse, festgestellt, dass der Coupon nicht erfasst wurde.
- Reklamation an der Kasse.
- Lächeln der Verkäuferin, der Coupon wurde doch erfasst, sehen sie doch die erfasste Couponnummer 9823294252006, die € 2.- wurden bereits
vom Gesamtbetrag abgezogen.
- Ich habe sogleich die Einzelposten nachgerechnet. Ergebnis € 94,45. Aber kein Abzug.
- Habe Filialleiter rufen lassen. Der versuchte mir klar zu machen, dass alles korrekt sei und falls nicht, ich mich beim Chef beschweren könne,
der aber nicht im Hause sei. Man könne anhand der Nummer 9823294252006 nachverfolgen, ob der Coupon berücksichtig wurde, oder nicht.
- Ich habe also den ausgerufenen Rabattbetrag bewusst nicht erhalten. Die Kassiererin, der ich den Coupon vor der Bezahlung zur Verrechnung
überreicht habe, hat diesen nicht gescannt, sondern unter den Tisch fallen lassen. Ich bat auch um Herausgabe des Coupons, was nicht
geschah. Ich erhielt bei Hinweis darauf nur ein Lächeln.

Grundsätzlich bin ich nicht auf die € 2.- Rabatt angewiesen und möchte diese auch hier nicht einfordern. Ich benötige die € 2.- nicht. Verstehen Sie mich deshalb bitte nicht falsch. Ich möchte aber an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass es durchaus bedürftige Menschen gibt, die sich über einen solchen Rabatt freuen und deshalb schreibe ich Ihnen hier.
So gesehen ist diese Rabattaktion dieser Filiale zwar eine freiwillige Entscheidung, jedoch wird dann bei Unterschlagung der Rabattvorteile eine irreführende Werbeaktion ruchbar, denn der Kunde/ die Kundin kommt nicht in den Genuss des Werbevorteils.
Ferner fand ich das ganze Verhalten der Kassiererin und des Filialleiters sehr merkwürdig, da ich als Kunde am Ende nix als Beweis in der Hand hatte und wie ein Lügner die Filiale verließ.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. ****** Kostrucha

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