Flugausfall bzw. eintätige Verspätung

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  • 07 Dez 2020
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Anmeldung von Regressansprüchen zum Flug Nummer 8187
von Las Palmas nach Berlin am 29. 11. 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich, ****** ******, und meine Mitreisende, Vicky ******, machen Regressansprüche wegen einem eintägig verspäteten Rückflug Ihrer Fluggesellschaft geltend.

Meiner Aufmerksamkeit war es am 29. 11. 2020, als wir auf dem Rollfeld standen, nicht entgangen, dass sich lange Zeit literweise Flüssigkeit aus dem rechten Tragflügel der Maschine ergoss.
Zunächst nahm ich an, dass es sich um Regenwasser handelt. Als der Abfluss jedoch kein Ende nahm, klingelte ich nach dem Kabinenpersonal, welches den Ruf zunächst ignorierte. Nach einem zweiten klingeln erschien eine nicht amüsierte Flugbegleiterin, der ich das Geschehen mitteilte. Diese informierte das Personal im Cockpit.
Ein Mitarbeiter erschien und fotografierte den Abfluss. Kurz darauf ein zweiter Kollege, der ebenfalls ein Foto machte.
Einige Zeit später teilte der Kapitän über Funk mit, dass es ein technisches Problem gibt, welches jedoch zunächst nicht identifiziert und lokalisiert werden konnte und wir deshalb nicht starten konnten.

Aufgrund meiner Meldung wurde festgestellt, dass über den Tragflügel Kerosin ausläuft.
Sofort wurde im Flugzeug alles abgeschaltet, mehrere Feuerwehren erschienen und Fahrzeuge die begann, das Kerosin, welches bereits eine große Lache unter dem Flieger gebildet hatte, aufzusaugen.
Wir standen längere Zeit im dunklen Flugzeug auf dem Rollfeld, bei immer stickiger werdender Innenluft mit Maske, bis wir zurück geschoben wurden.

Danach erfolgte ein langes Prozedere (warten, Gepäck entgegen nehmen, warten, Busse besteigen, warten….) bis wir in ein Hotel gefahren wurden.
Dieses war erstaunlich gut auf das worst case vorbereitet. Wir wurden zügig eingecheckt, erhielten ordentliche Zimmer und Abendessen.

Am 30. 11. 2020 starteten wir gegen 8.25 Uhr mit der reparierten Maschine zurück nach Berlin.

Vor dem Rückflug bedankten sich die Mitarbeiter der Airline mehrfach für meine Aufmerksamkeit und die Meldung des Defektes bei mir.
Als „Dankeschön“ wurde ich mit einer 40g Packung Pringels und einer Flasche Johannisbeerschorle belohnt.
Über ein so großzügiges Geschenk fehlten mir glatt die Worte, andere Mitreisende waren empört.

Ich bin aber ziemlich fest der Überzeugung, dass sich „Eurowings“ in einer angemesseneren Form bedankt, denn am Abend des Geschehens wurde unter den Reisenden viel darüber diskutiert was geschehen wäre, wenn noch mehr Kerosin unter das angeschaltete Flugzeug gelaufen wäre?!?!

Sie werden über all diese Umstände informiert sein.
Für all meine Aussagen gibt es Beweise (Fotos mit Datum und Uhrzeit) und Zeugen.

Meine Tochter und ich machen folgende Regressansprüche geltend:

1. Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung 261/2004 in Höhe von 2 x 600 Euro,
da die Luftlinie zwischen Las Palmas und Berlin 3606,16 km beträgt = 1200 Euro

2. 2 Flaschen Mineralwasser, welches wir uns um 16. 15 Uhr auf dem Flughafen kauften, weil
wir durch die Hitze im Flugzeit fast ausgetrocknet waren. 2x 2,60 Euro = 5,20 Euro

3. 1 Tag Arbeitsausfall, denn ich hätte meinen Dienst am 30. 11. 2020 im Krankenhaus
wieder antreten müssen ---- das war das zweitgrößte DILEMMA der Situation!!!
Wie mir heute von der Personalabteilung mitgeteilt wurde, habe ich einen Nettostunden-
lohn in Höhe von 16, 47 Euro. Ich arbeite als Vollkraft, also 40 Wochenstunden, 8 Stun-
den täglich. = 131,76 Euro


Demnach machen wir insgesamt 1336,96 Euro Regress geltend.


Ich hoffe, dass es keine unliebsamen Diskussionen, Beschönigungen oder Vertröstungen Ihrerseits gibt.
Die Umstände vor Ort waren sehr unangenehm. Hier, ob des eintägig verspäteten Dienstantritts noch einmal mehr. Ich muss Ihnen nicht sagen, wie angespannt die Situation derzeit in unseren Krankenhäusern ist.

Ich werde Ihnen meine Kontodaten mitteilen, wenn Sie mir die Höhe Rückzahlung bestätigt haben.

Mit freundlichen Grüßen


****** und Vicky ******

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07-12-2020 um 12:36 Uhr


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Wir bedauern es, dass Sie diese Erfahrungen in Ihrem wohlverdienten Urlaub machen mussten. Dies fällt jedoch in den Zuständigkeitsbereich der gebuchten Airline.

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Josephine, CHECK24 Reise

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