Rückerstattung von Stornogebühren

  • Ungelöst
  • 18 Aug 2020
  • #104300
  • 728
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Sehr geehrte Damen und Herren,
obwohl lange bekannt war, dass mein gebuchter Urlaub nicht nur aus gesundheitsgefährdeten Umständen sondern auch, weil das Hotel dieses Jahr gar nicht öffnet, musste ich Stornogebühren bezahlen, welche ich gerne erstattet bekommen möchte. Zwischenzeitlich gilt das Reiseziel zum Risikogebiet.
Mit Urteil vom Amtsgericht Frankfurt (Azu.:32 C 2136/20) wurde entschieden, dass eine Erstattung auch ohne Reisewarnung voll erstattet werden muss. Zum Zeitpunkt meiner Stornierung waren die Umstände vor Ort bekannt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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26-08-2020 um 07:49 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

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Wir freuen uns, dass wir bereits telefonisch über Ihr Anliegen sprechen konnten.

Ihre Anfrage haben wir an Ihren Reiseveranstalter weitergeleitet und um Prüfung diesbezüglich gebeten. Bedauerlicherweise haben wir bisher noch keine Rückmeldung erhalten.

Aufgrund der aktuellen Situation haben alle Veranstalter ein hohes Arbeitsaufkommen, wodurch es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Sobald wir neue Informationen vorliegen haben, werden wir Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen.

Beste Grüße
Jessica, CHECK24 Reise

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

29-09-2020 um 08:03 Uhr


Problem ungelöst

8 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Service Check24 ist o.k.
Lediglich deren Serviceprovider kann ich nicht empfehlen und werde ihn nicht wieder nutzen.
Habe dies auch all meinen Bekannten weitergegeben.
Frechheit, sich unter dem Deckmantel einer Pandemie zu verstecken. Es gibt auch eine Zeit danach....

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CHECK24
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