Ordnungsverfügung

  • Beantwortet
  • 16 Sep 2020
  • #118890
  • 992
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Sehr geehrte Support Teamleitung,
offensichtlich sind Sie nicht nur nicht in der Lage KFZ-Versicherungen ordnungsgemäß zu vermitteln, sondern gehen auch nach langer Wartezeit nicht an den Hörer.
Ich verlange eine schriftliche Erklärung innerhalb der nächsten 24 Stunden und die Übernahme der mir entstandenen Bussgeldkosten in Höhe von 28,00 € (siehe Anlage).
Bitte lesen Sie sich die Ordnungsverfügung vom Strassenverkehrsamt durch, da stossen Sie auf keinen Versicherungsschutz an! Sowas habe ich noch nie erlebt und so ein Stress die Tage auch nicht gehabt. Mit der Versicherung habe ich das alles schon geklärt.

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28-09-2020 um 14:09 Uhr


Sehr geehrte Frau ******,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Wir bedauern sehr, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind.

Am 11.09.2020 hatten wir Sie gebeten, uns eine genauere Erläuterung Ihres Anliegens und die entsprechenden Unterlagen zukommen zu lassen. Auf diese Mail erhielten wir leider keine Antwort, sodass wir keine weiteren Schritte oder Prüfungen vornehmen konnten.

Nach Rücksprache mit der Versicherung ist dies auch bereits geklärt.

Sollten wir Ihnen noch weiter behilflich sein können, sind wir gerne für Sie erreichbar.
Bitte wenden Sie sich direkt an den Fachbereich der Kfz-Abteilung unter kfz@check24.de.

Mit freundlichen Grüßen
Jessica, CHECK24

28-09-2020 um 18:55 Uhr


Hallo,

ich habe am 11.09.2020 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, wie Sie behaupten.

Des Weiteren geht es hier nicht mehr um die Versicherung, sondern um die Ordnungsverfügung, dazu habe ich Ihnen bereits die Unterlagen gesendet.
mein Rechtsanwalt ist nun bereits involviert.

Sollte hier nichts weiter passieren, werde ich weitere Schritte gegen Sie einleiten.

13-10-2020 um 17:39 Uhr


Sehr geehrte Frau ******,

gerne wollen wir zu Ihrem Fall erneut anfragen, ob die VBÜ von Ihrer Versicherung, der ADAC Versicherung, übermittelt wurde.

Gerne können Sie uns auch direkt kontaktieren, am einfachsten erreichen Sie unsere Kfz-Fachabteilung unter der Mailadresse kfz@check24.de

Wir freuen uns über eine Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen
Jessica, CHECK24

14-10-2020 um 10:17 Uhr


Das können sie gerne tun, trotzdem möchte ich mein Geld zurück erstattet bekommen.

Und nein ich schreibe keine E-Mail an die Fachabteilung, das kann auch hier geregelt werden.

14-10-2020 um 12:11 Uhr


Sehr geehrte Frau ******,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Da Sie uns als Kundin wichtig sind, übernehmen wir gerne die Erstattung Ihrer Auslagen in Höhe von 28,- EUR, die Sie durch die Ordnungsverfügung erhalten haben.

Die Erstattung übernehmen wir aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder präjudizierende Wirkung.

Zur Auszahlung erhalten Sie eine separate E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Jessica, CHECK24

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