Garantierte Rückerstattung im Schadenfall findet nicht statt

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  • 17 Sep 2020
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Am 07.07.20 hatte ich einen kleinen Unfall mit dem über Check24 gemieteten Kleinwagen in Griechenland (selbst verschuldet an einer Kreuzung, Schaden EUR 2.300,--). Schaden habe ich am gleichen Tag gemeldet. Nach nunmehr über 10 Wochen und zig-Nachfragen per eMail oder Telefonisch ist man in der Gold-Kunden-Bearbeitung nicht in der Lage, eine Antwort zu liefern, warum man die beworbene 100%-Rückerstattung (vereinbart war: Vollkasko ohne SB) nicht leisten kann. Meine Kreditkarte wurde nach dem Schadenfall nämlich mit der Gesamtschadensumme belastet. Telefonische Rückfrage bei Check24 noch vom Büro des Vermieters vor Ort hatte ergeben, daß diese Belastung hin und wieder im Schadenfall vorgenommen werde, ich mir ja aber keine Sorgen mache brauche, da ich ja 100% Rückerstattung vereinbart habe.

Bis heute verspricht mit Check24 immer wieder eine Klärung mit dem Vermieter, erhält aber trotz mehrerer Mahnungen und Erinnerung von dort wohl keine Antworten. Scheinbar wird Check24 von seinen Vertragspartner nicht für voll genommen und einfach ignoriert.

Rechtsanwalt hatte ich Check24 schon angekündigt, hat aber auch nichts bewirkt. Mir bleibt nun nichts weiter übrig, als das nun umzusetzen.

Ich berichte hier, wie der Vorgang weiterläuft.

Meine Gesamterfahrung mit Check24 jedenfalls ist bisher: Finger weg und nie wieder. Zu viele involvierte Vertragspartner, undurchsichtige Vertragsbestimmungen, die sich insbesondere bei den Versicherungsbestimmungen m.E. sogar widersprechen und kaum zu durchschauen sind. Auf die Versprechungen auf der Check24-Startseite kann man jedenfalls NICHTS geben, da sie im Kleingedruckten wieder ausgeschlossen sind.

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24-09-2020 um 13:29 Uhr


Trotz vereinbarter Vollkaskoversicherung ohne SB verweigert man den KOMPLETTEN (!) Versicherungsschutz und belastet meine Kreditkarte mit der vollen Schadenssumme (EUR 2.300,--)! Behauptung ist: Ich hätte an einer Stoppstrasse nicht gestoppt. Es gab 2 Augenzeugen, die das Gegenteil bestätigen. Diese Aussagen finden leider keine Berücksichtigung. Fakt ist: Ein Übersehen eines Stoppschildes stellt bereits "Grobe Fahrlässigkeit" dar und somit die Verweigerung des kompletten Versicherungsschutzes. Meine Buchungsnummer war 17966266. Fragen Sie unbedingt bei CHECK24 vor Ihrer Buchung nach und lassen Sie sich den Versicherungsschutz OHNE AUSSCHLÜSSE bestätigen.

05-10-2020 um 11:24 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie mit unserem Service unzufrieden sind und werden Sie daher heute bezüglich Ihres Anliegens telefonisch kontaktieren.

Sollten Sie zum Zeitpunkt des Anrufes nicht erreichbar sein, bitten wir Sie, uns per E-Mail einen für Sie geeigneten Zeitpunkt zu nennen, zu welchem wir Sie am besten erreichen können.

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.

Freundliche Grüße
David, CHECK24 Mietwagen

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

22-09-2021 um 23:14 Uhr


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5 / 10

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JA

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Es hat wahnsinnig viel Mühe, Zeit und Nerven gekostet, zu seinem Recht zu kommen.

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