Hausverbot da ich etwas gesehen habe. Künstlicher Mangel.

  • 20 Mär 2020
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich mich über das Verhalten und insbesondere über ein für mich ausgesprochenes Hausverbot in Ihrer Rewe-Filiale, Holtener Str. 206, 47167 Duisburg, beschweren. Ich war mehr als 25 Jahre Kunde von den Geschäft.

Ich war in dieser Filiale einkaufen und habe zufällig gesehen, dass im Lager Küchenrollen standen. Ich habe das Lager nicht betreten. Die Tür stand offen und ich habe es während meines Einkaufs nebenbei gesehen gehabt. Da das Regal mit den Küchenrollen leer war, habe ich einen Verkäufer angesprochen, ob es aufgefüllt wird mit den Beständen aus dem Lager, da ich gerne eine Verpackung gekauft hätte. Dies wurde verneint, da diese Küchenrollen für den Onlineverkauf vorgesehen wären. Ich habe mich an den Filialleiter gewandt und dieses verneinte ebenfalls mit der Begründung, dass die Küchenrollen für den Onlineverkauf und für die Mitarbeiter vorgesehen seien. Im weiteren Verlauf ist die Diskussion eskaliert und ich habe die Polizei gerufen, da der Filialleiter meiner Meinung nach im Unrecht war. Anscheinend missfiel dies dem Filialleiter und er sprach nach Ankunft der Polizei für mich ein Hausverbot aus. Dieses Hausverbot ist meiner Meinung nach völlig ungerechtfertigt. Er hat mir auch nicht genau erläutert, warum ich ein Hausverbot erhalten habe. Etwa, da ich etwas gesehen habe, was ich nicht sehen sollte? Bitte teilen Sie mir Ihre Antwort auf diesen Fall mit.
PS. Jetzt darf ein Arzt nur noch seine Freunde und Kollegen behandelt? Und sw..
Freundliche Grüße
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