Diskriminierung

  • 17 Nov 2020
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Als chronischer Schmerzpatientin mit einem GdB von 20 aufgrund meiner Arthrose im Endstadium des linken Kiefergelenkes als auch der voranschreitenden Arthrose des rechten Kiefergelenkes fasse ich mir ständig ins Gesicht und massiere meine verkrampften Muskeln. Den Umstand während der Corona-Krise eine Maske tragen zu müssen, ging ich, obwohl ich zudem schon eine diagnostizierte Lungenentzündung hinter mir habe bisher aus Solidarität nach.
Mich immerzu mehr gegenüber meinen Mitmenschen nur noch rechtfertigen zu müssen, warum ich mir stets vor Schmerz und auch um Schmerzlinderung zu betreiben in mein Gesicht fasse, halte ich nicht mehr Stand!
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist es verboten, Menschen wegen ihrer Rasse,ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu benachteiligen oder zu diskriminieren (§ 1 AGG). Vergeblich habe ich versucht dem Filialleiter Herrn ****** aus Aichach glaubhaft zu machen, warum ich keine Maske trage. Ich wurde aufgefordert meinen Einkauf zu beenden und den Supermarkt zu verlassen. Ich bitte insbesondere alle REWE Filialleiter sich darüber klar zu werden, dass ein solches Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderung rechtliche Schritte mit sich bringen kann und rufe Sie alle dazu auf sich über die Antidiskriminierungsstelle Informationen darüber einzuholen. In Erwartung einer Änderung der Verhaltensweisen in eine positive Richtung und des respektvollen Umgangs seitens Ihrer Filialleiter und der anderen REWE-Mitarbeiter gegenüber Ihren Kunden verbleibe ich trotz mehrfacher Diskriminierung seitens Ihres Personals mit freundlichen Grüßen

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