Kennziffer Personalausweis wird im Hermessystem notiert

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  • 18 Aug 2023
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Ich habe eben in einem Hermes-Paketshop ein Paket abgeholt. Mit Lieferung und Abholung habe ich überhaupt kein Problem; es lief alles reibungslos. Was mich sehr stutzig macht ist, dass die Beschäftigte ordnungsgemäß Paketadresse und meine Personalien und Wohnadresse anhand des Personalausweises überprüft , aber gleichzeitig die Nr. meines Personalausweises notiert hat.

Nicht konform gehe ich damit, dass sie die Kennziffer meines Personalausweises im Hermes-System aufgenommen hat. Ob dies DSGVO konform ist, ist zu hinterfragen. Gemäß Aussage der Beschäftigten muss sie ZWINGEND die Nummer des Personalausweises in des Hermes System eintippen; ohne ist eine Herausgabe des Paketes überhaupt nicht möglich. Hier werden zu viele sensible Personendaten gesammelt, die für eine Paketabholung nicht notwendig sind. Dies werde ich bei der Verbraucherzentrale und Bundesdatenschutzbehörde erfragen. So ein Geschäftsgebaren erscheint mir nicht datenschutzkonform.

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22-08-2023 um 15:36 Uhr


Liebe Kundin,

vielen Dank für deinen Beitrag.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherung von Ausweisdaten bei Abholung einer Sendung am PaketShop ergibt sich aus dem Postgesetz (PostG). Gemäß § 41 b Abs. 3 PostG ist eine Verarbeitung der Ausweisdaten zulässig, um den Beweis über die ordnungsgemäße Ausführung des Postdienstes zu erbringen.
Eine Speicherung der Ausweisdaten erfolgt gemäß § 41 b Abs. 2 PostG, sofern ein besonderes Beweissicherungsinteresse besteht.
Unser besonderes Beweissicherungsinteresse zur Speicherung der Ausweisnummer ergibt sich daraus, dass wir gegenüber unseren Vertragspartnern Rechenschaft darüber ablegen können müssen, dass wir die Pakete an den Adressaten übergeben haben. Auch wenn du dein Paket bereits in den Händen hältst, kann es vorkommen, dass unsere Vertragspartner erst nach mehreren Monaten Nachweis über die von uns erbrachte Leistung – nämlich Übergabe des Paketes an dich – verlangen.

Selbstverständlich werden die Daten ausschließlich zu diesem Zweck verwendet und verschlüsselt auf unsere geschützten Systeme übertragen, wo sie vor datenschutzrechtlichem Missbrauch gesichert sind.
Die personenbezogenen Daten werden von uns gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt, spätestens 6 Monate nach Ablauf gesetzlicher oder vertraglicher Verjährungsfristen, § 41 b Abs. 4 PostG.

Du hast die Möglichkeit, Informationen zu den Postdienstleistungen der Hermes Germany online unter https://www.myhermes.de/datenschutz/postdienstleistungen/ abzurufen.

Die Rechtmäßigkeit der Speicherung von Ausweisdaten durch Postdienstleister wird durch den Bundesdatenschutzbeauftragen ausdrücklich bestätigt: 
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Post/SpeicherungvonAusweisdaten.html .

Wir hoffen, dass wir dir mit dieser Auskunft zufriedenstellend geholfen haben.

Herzliche Grüße aus Hamburg,
Dein Social Service-Team der Hermes Germany GmbH

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

04-09-2023 um 22:18 Uhr


Problem behoben

8 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Andere große Paketdienstleister wie DHL notieren sich keine Personalausweisnummer, die in Kombination mit der Adresse datenschutzrechtlich sensibel ist. Für die persönliche Abholung eines Paketes unter Vorlage des Personalausweises sehe ich nach wie vor keine Grundlage zur Aufzeichnung. Der Beweis der Abholung ist zb erbracht, wenn der Hermes Mitarbeiter die Übergabe bestätigt bzw einscannt. Eine Beweislastumkehr auf dem Rücken der Kunden auszutragen, uns sich der Personalausweisnummer zu bemächtigen, halte ich für nicht dienstleistungsorientiert und kritisch.

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Hermes
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