Mietwagen von Abbycar nicht zur Verfügung gestellt

  • 25 Aug 2024
  • #612887
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Bereits am 27.04.2024 habe ich bei Ihnen einen Mietwagen ab/bis Flughafen Dalaman vom 10.08.2024 bis zum 24.08.2024 unter der Rerservierungsnummer CJT-119986554 mit Auslieferer Abbycar Rent a car gebucht. Am 09.08.2024 mittags meldete sich Abbycar telefonisch bei mir und fragte, ob alles in Ordnung sei und man würde mir einen Ford Tourneo an. Dies habe ich dankend bestätigt und es schien alles in Ordnung. Am 09.08.2024 abends um 23 Uhr, kurz vor unserem Boarding am Flughafen, meldete sich Abbycar wieder telefonisch und sagte letztendlich, dass es am Flughafen Dalaman keinerlei Fahrzeug für uns gäbe. Nach vielen endlosen Telefonaten sagte der Mitarbeiter von Abbycar, man würde uns ein Taxi zum Hotel zur Verfügung stellen und einige Tage später einen Mietwagen dorthin bringen. Allerdings hatten wir ein Ferienhaus gemietet und brauchten dringend ein eigenes Fahrzeug für die ersten Einkäufe. Dies haben wir am Telefon mehrfach betont, der Mitarbeiter von Abbycar wurde ungehalten und brüsk und wollte Rücksprache mit seinem Chef halten. Er besaß zudem noch die Frechheit, zu behaupten, ich habe mittags am Telefon das angebotene Auto nicht gewollt, was definitiv gelogen war. Seither haben wir nichts mehr von Abbycar gehört. Schließlich mussten wir ins Flugzeug um 0.00 Uhr und landeten um 6.00 Uhr morgens in Dalaman. Dort war nichts von Abbycar zu sehen, mehrfache telefonische Versuche von uns blieben unbeantwortet. Einen erfolgversprechende Kontaktnummer von Ihnen (Carjet) konnten wir in der Schnelle nicht finden, sondern nur die Standardkontaktformulare Ihrer Webseite. Schließlich mussten wir bei Avis Rent ein neues Fahrzeug für nochmals 1600 Euro mieten.
Dies ist ein unmögliches Verhalten von Abbycar. Ich fordere daher meine Buchungsgebühr von € 1431,59 zuzüglich der Versicherungsprämie (Vers.-Nr. 57284510 bei Lloyds) in Höhe von € 58,23, zusammen € 1489,82 von Ihnen zurück. Sollte es nicht zu einer Rückerstattung kommen, werde ich meine Ansprüche definitiv anwaltlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen, Dr. ****** Fritz

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