Beschwerde über Mietwagenreservierung – Nichterbrachte Leistung und ungerechtfertigte Forderung

  • vor 5 Tagen
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, um meine Unzufriedenheit mit der Mietwagenreservierung über CarJet sowie den ausführenden Anbieter Surprice auszudrücken. Unserer Meinung nach wurden wesentliche Informationen nicht klar kommuniziert, und uns wurden ungerechtfertigte Zahlungen auferlegt.

Fehlende Information zur Debitkarte
Auf der Plattform von CarJet wurde nicht darauf hingewiesen, dass bei der Abholung des Fahrzeugs ausschließlich Kreditkarten akzeptiert werden. Als wir vor Ort bei Surprice ankamen, wurde uns mitgeteilt, dass unsere Debit-Kreditkarte nicht akzeptiert wird. Dies hätte klar und deutlich in den Buchungsbedingungen angegeben werden müssen, da diese Information für uns entscheidend ist.

Nötigung zur Unterzeichnung und ungerechtfertigte Zahlung
Obwohl wir das Fahrzeug aufgrund der Ablehnung unserer Debitkarte nicht abholen konnten, wurden wir genötigt, ein Dokument zu unterschreiben, welches uns zur Zahlung verpflichtet, ohne die versprochene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Dies stellt eine unrechtmäßige Forderung dar, da keine Leistung erbracht wurde.

Wir möchten darauf hinweisen, dass laut deutschem Recht ein Vertrag nur dann eine Zahlungspflicht begründet, wenn die vereinbarte Leistung auch tatsächlich erbracht wurde. Dies ist in § 326 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt, der besagt:

„Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht“
Absatz (1) „Braucht der Schuldner nach § 275 nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung.“

Da die vereinbarte Leistung (die Bereitstellung eines Fahrzeugs) nicht erbracht wurde, besteht somit kein rechtmäßiger Anspruch auf eine Zahlung.

Forderung
Wir fordern daher die umgehende Stornierung aller ungerechtfertigten Kosten, die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge sowie eine schriftliche Bestätigung, dass keine weiteren Forderungen gestellt werden. Sollten wir innerhalb von 14 Tagen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, werden wir weitere rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Rechtschutzversicherung vorhanden.
Wir hoffen auf eine schnelle und zufriedenstellende Klärung dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,

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