Flugverspätung

  • 05 Aug 2024
  • #610649
  • 27
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Frau, mein Sohn und ich gehörten zu den Fluggästen des Fluges LX1055 von Zürich nach Hamburg am 01.08.2024. Dieser Flug sollte um 7:15 Uhr in Zürich starten und um 8:45 Uhr in Hamburg landen. Am Gate erhielten wir zunächst keine Informationen warum der Flug verspätet ist. Es war auch nicht möglich, uns auf den (am Gate nebenan um 8:30 Uhr startenden) Flug LX1058 nach Hamburg umzubuchen. Nach über zwei Stunden erhielten wir die Mitteilung, dass es einen Wasserschaden an Bord gab und deshalb technische Probleme für die Verspätung ursächlich sind. Im Flugzeug gab es später die Information, dass es Probleme bei der Gepäckverladung gab. Und anschließend konnten wir nicht starten, weil nun endlich die schon lange sichtbare Gewitterfront aufgezogen war. Das Flugzeug öffnete schließlich um 12:02 Uhr die Türen.
Nach EU - Fluggastrechten stünde uns ein Entschädigungsanspruch von 1.800€ zu, da der Start des Fluges in Boston (MA) war. Um mich mit der Gültigkeit der Fluggastrechte in der Schweiz für diesen Flug zu informieren, müsste ich einen Rechtsanwalt beauftragen. Nun hat der EUGH entschieden, dass bei Verspätungen von mehr als drei Stunden eine Ausgleichszahlung geschuldet ist. Ich gehe davon aus, dass diese Urteile zwar für die Schweizer Gerichte nicht bindend sind, sie sich aber trotzdem danach richten.
Vielleicht lässt sich eine gemeinsame Lösung finden, die alle Beteiligten zufrieden stellt. Es war nicht sehr professionell, wie sich die Mitarbeiter am Gate verhielten. In den heutigen Zeiten eine maschinelle Umbuchung nicht durchzuführen ist für uns nicht nachvollziehbar gewesen, da wir nur mit Handgepäck gereist sind. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, bleibt uns nur der weitere Weg über die Schlichtungsstelle und einen Anwalt. Ich gehe aber davon aus, dass es einen gemeinsamen Weg für eine Lösung gibt.
Mit freundlichen Grüßen
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