Wiederspruch Hausverbot

  • Ungelöst
  • 03 Sep 2020
  • #112726
  • 566
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere Sie dringlichst dazu auf sich mir mein Heute 03.09.2020 ungerechtfertigtes Hausverbot in der Filiale Kaflerstr., 81241 München aufzuheben und als nicht existent in dieser Filiale zu erklären.
Zum Sachverhalt: Am 08.04.2020 bat ich mit meiner Lebensgefährtin an der Kasse stehend einen Kunden der uns von hinten zu nah kam den gebotenen Minderstabstand wegen der Coronaregelung einzuhalten.
Daraufhin wurde dieser Kunde augenblicklich schwer aggressiv und griff meine Lebensgefährtin erst mit sehr harten Worten an und als ich mich zum Schutz meiner Lebensgefährtin einmischte weil sichtbar wurde das dieser Kunde meine Lebensgefährtin auch körperlich angreifen wollte ein.
Zu Ihrer Information, meine Lebensgefährtin ist wegen einen sehr schweren Herzinfarkt eine Risikopatienten nur um dies auch gleich in aller Deutlichkeit geschrieben zu haben.
Ich war in der Situation dass ich nach dem dieser Kunde nach meiner Lebensgefährtin schlagen wollte in der Situation dass ich das Leben meiner Lebensgefährtin in ihrer Filiale vor diesen Kunden retten musste.
Aussage vom Hausarzt gegenüber mir nach dem Anzeige gegen diesen Kunden gestellt worden ist. ( Wenn meine Lebensgefährtin von diesen Mann geschlagen worden wäre, dann wäre sie noch während des Fallens auf den Boden in Ihrer Filiale schon Tod gewesen, das ist kein Spaß. )
Mir persönlich wurden bei dieser Lebensrettung zwei Flaschen von diesen Kunden aus der Hand geschlagen und ich wurde wie auch auf Video festgehalten und vom Polizeirevier 43 München als Beweismittel festgehalten von diesen Kunden mit einen Kopfstoß in mein Gesicht geschlagen. Danach gab es ein Handgemenge in Ihrer Filiale immer zum Schutz meiner Lebensgefährtin. Ich hatte dann die Gelegenheit diesen aggressiven Kunden auch einen Faustschlag geben zu können.
Unmittelbar danach wurden wir Gott seih Dank von ihren Kollegen getrennt und es wurde die Polizei gerufen. Mein in diesen Fall Gegner war nicht zu beruhigen und bedrohte mich und beschimpfte mich auf das Übelste.
Erst nach dem die Polizei eingetroffen war beruhigte sich die Situation einigermaßen.
Jetzt befinde ich mich in der Situation, dass ich seit rund zwei Wochen in Ihrer Filiale in aller Öffentlichkeit von Ihren Kollegen und Kolleginnen denonziert werde und mir in aller Öffentlichkeit ein Hausverbot als Geschädigter ausgesprochen wird und ich verstehe die Welt nicht mehr. Das erfüllt nach all dem Geschriebenen und beweisbaren nach meinen Rechtsverständnis den Tatbestand ausgesprochen durch Ihre Kollegen der üblen Nachrede und ich behalte mir vor gegen diesen Tatbestand vertreten durch meinen Rechtsanwalt Mathias Grasel Fachanwalt für Strafrecht dagegen vorzugehen.
Gleichzeitig mache ich Sie darauf aufmerksam dass ich eine nicht gerade kleine Familie habe die in Ihren Häusern regelmäßig einkauft sollte dieses Hausverbot nicht mit einer dem entsprechenden Entschädigung zurück genommen werden, dazu auffordern ihre Häuser ob es Toom Baumarkt, Penny oder sonst irgendeiner nicht mehr zu betreten.
Ich bitte sie dringlichst diesen Mißstand an Rechtsverständnis Ihrer Kollegen und Kolleginnen Rewe Kaflerstr., 81241 München zu beenden weil das kann nicht sein.
Ich kaufe seid über 10 Jahren in dieser Filiale ein, habe mir noch nie etwas zu Schulden kommen lassen und bekomme als Geschädigter Hausverbot, was ist den das?

Gezeichnet
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

08-10-2020 um 09:19 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Da es anscheinend Rewe oder irgendeiner dieser Bezirksleiter es nicht für nötig befindet diesen ungerecht ausgesprochenen Mißstand ein Ende zu bereiten. Sah ich mich leider gezwungen meinen Anwalt einzuschalten um diese Rufschädigung wieder ins Reine zu bringen. Rewe selbst interessiert der einzelne Kunde nicht im Geringsten.

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Rewe
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