Überbezahlte Ordnungswidrigkeit

  • 22 Jun 2023
  • #506101
  • 121
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Sehr geehrte Damen und Herren,

wie sie aus den beigelegten Unterlagen sehen können, habe ich für eine Tat doppelt bezahlt.
s. beigelegte Zahlungsbelege.
Nach der Erkenntnis der Doppelzahlung, die praktisch aufgrund der Aufforderung der Firma Fair Parken beruht, erfolgten div erfolglose Telefongespräche.
Die betroffene Firma teilte mir nun eine zeitnahe Bearbeitung mit und nach einiger Zeit, "der Vorgang sei nun bei der Buchhaltung hinterlegt". Weiteres erfolgte bis heute nicht. Sorgen Sie bitte dafür, dass der überbezahlte Betrag rückerstattet wird.
Von einer ordnungsgemäßen Buchhaltung kann man hier nicht reden, aber das ist inzwischen ein Fall für das Finanzamt.
Im Blick des Zeitablaufes drängte sich auch der Verdacht auf, dass eine Rückzahlung gar nicht gewollt ist



Mit freundlichem Gruß
******

Anlagen: Anhang

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