Maskenpflicht

  • 29 Apr 2020
  • #47790
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Sehr geehrte Damen und Herren,
warum wird mir im Saarland aufgrund einer chronischen Lungenerkrankung (Asthma und COPD) trotz medizinischer Bescheinigung, welche mich von der Maskenpflicht befreit, der Zutritt von Kontrolleuren sowie Marktleiter/in zu ihren Filialen ohne Mund.- Nasenschutz verweigert. Als alleinstehender Rentner habe ich niemanden der für mich Grundnahrungsmittel besorgen könnte.
Ich möchte hiermit in aller Deutlichkeit klarstellen, dass eine ärztliche Bescheinigung die Maskenpflicht in jeglicher Form und in jedem Bundesland außer Kraft setzt. Allerdings haben Sie das Recht von Ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen. Ob Sie sich damit einen Gefallen tun, möchte ich Ihnen zu bedenken geben. Jedenfalls bin ich es mittlerweile leid und sehe mich genötigt diese Vorfälle in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Ich fordere Sie hiermit auf zu dieser Problematik unabhängig meiner Person Stellung zu nehmen sowie all Ihren Filialen bekannt zu geben, das eine ärztliche Bescheinigung die Maskenpflicht in jeglicher Form außer Kraft setzt.
Mit freundlichen Grüßen
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