Seit dem 2. Tag der Maskenpflicht habe ich ein fachärztliches Attest zur Befreiung. Heute bin ich wie immer in Rewe gegangen und wurde trotz Attest aufgefordert den Laden zu verlassen. Das ist Diskrimminierung von Behinderten. Die Verordnung sieht die Ausnahmeregelung für Menschen wie mich vor. Vielleicht können Sie ja dafür Sorge tragen, dass die Rewe - Läden sich an diese Regelung in der Verordnung halten. Ich habe mich heute an die Anti-Diskrimminierungs -Behörde gewandt.
Mit freundlichen Grüßen
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
21-07-2020 um 23:03 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteJA
Weiterempfehlung?Ich habe einen Anwalt eingeschaltet. Daraufhin hat sich REWE bei ihm gemeldet. Der Geschäftsführer ist bis Anfang August in Urlaub. Danach werden wir sehen ob das Problem gelöst wird oder gerichtliche Schritte notwendig werden. Es geht ja um die Verweigerung REWEs mir gegenüber dort einkaufen zu dürfen. Wäre in der Nähe ein Geschäft indem ich die gleichen Artikel erhalte würde ich mit REWE nach dieser Erfahrung keine Geschäfte mehr machen. Zumindest mit der betreffenden Geschäftsstelle nicht.
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