Diskriminierung eines Stammkunden und Androhung von Hausverbot

  • Ungelöst
  • 07 Aug 2020
  • #98981
  • 766
Anzeige

An die Geschäftsleitung
Rewe Markt
Schivelbeiner Str. 38
10439 Berlin

Betr.: Diskriminierung eines Stammkunden und Androhung von Hausverbot

Sehr verehrte Geschäftsleitung,

folgender Vorfall hat sich heute in Ihrem Markt ereignet.

Heute, 7.8.2020, betrat ich um ca. 16:00 Uhr Ihren oben genannten Rewemarkt.

Der Security-Angestellte fragte mich nach meinem fehlenden Mund-Nasenschutz.
Ich gab an, dass ich aus gesundheitlichen Gründen keine Maske über Mund und Nase tragen darf.
Darauf hin wollte dieser Herr mein Attest sehen.
Ich gab ihm zu bedenken, dass ich rein rechtlich NICHT dazu verpflichtet bin, ihm mein Attest zu zeigen.
Woraufhin sich eine Mitarbeiterin Ihres Marktes in äußerst unfreundlichem Ton in das Gespräch einschaltete.
Diese Mitarbeiterin drohte mir sogar mit Hausverbot, wenn ich mein Attest nicht zeigen würde.

Das ist Dikriminierung!

Sie können froh sein, dass ich Ihre Mitarbeiterin nicht anzeige.

Fakt ist:
In keiner Corona-Verordnung ist geregelt, dass…
- … die Gründe, die Mund-Nasen-Maske nicht zu tragen, auf Aufforderung anzugeben wären.
- … die Gründe, die Mund-Nasen-Maske nicht zu tragen, auf Aufforderung nachzuweisen wären.
- … die Ladeninhaber etc. berechtigt oder verpflichtet wären, die Gründe für das Nicht-Tragen einer Mund-Nasen-Masken zu erfragen.
- … Ladeninhaber etc. berechtigt oder verpflichtet wären, sich Atteste oder andere nachweise vorlegen zu lassen.

Bitte schulen Sie Ihre Mitarbeiter!
Ich bin es leid immer wieder belästigt zu werden, denn:

- Ich trage keine Maske.
- Ich muss keine Maske tragen, für mich gilt ein Ausnahme-Tatbestand.
- Sie dürfen mich nicht nach den Gründen, die Maske nicht zu tragen, fragen, da dies bereits diskriminierend nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre.
- Ich muss Ihnen aus Datenschutzgründen keine Bescheinigungen etc. vorlegen.
- Wenn Sie mich hier nicht einkaufen lassen, mich rauswerfen und/oder mir ein Hausverbot erteilen, werde ich Sie auf Entschädigungszahlung und Unterlassung/Beseitigung nach dem AGG und/oder nach § 1004 BGB i.V.m. Art 2 Absatz 2 i.V.m. Art 1 Absatz 2 GG (Grundgesetz) in Anspruch nehmen.
- Wenn Sie mich zwingen eine Maske zu tragen, werde ich eine Strafanzeige wegen Nötigung stellen.

Ich erwarte von Ihnen umgehend mindestens eine Entschuldigung – wenn Sie mich als Kunde nicht verlieren wollen.
Beim nächsten Einkauf erwarte ich geschulte und freundliche Mitarbeiter, die mich nicht auffordern, ein Attest vorzuzeigen.


MIt freundlichen Grüßen
****** ******

Teilen

Ärger mit Rewe?

Schreib sofort eine Beschwerde und löse dein Problem!

Beschwerde schreiben!

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

31-08-2020 um 22:51 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

die Antwort von Rewe war standard bla bla.

1
Rewe
Zufriedenheitsindex: 44.5/100

Problem mit Rewe?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.