Diskriminierung bei Schwerbehinderung

  • Ungelöst
  • 13 Mai 2021
  • #232711
  • 531
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erst seit relativ kurzer Zeit bin ich am ALS erkrankt. Ich besitze einen Schwerbehindertenausweis 80% mit den Merkmalen AG und B. Wie Sie vielleicht wissen ist dieses Leiden mit einem zunehmenden Verlust von Muskelfunktionen vergesellschaftet. So ist mir das Gehen ohne Hilfe nicht möglich. Auch ist mein Sprachfluss verlangsamt. Dennoch versuche ich meinen Alltag so gut es geht selbst zu gestalten. Dazu gehören auch Routineabläufe wie das regelmäßige Einkaufen mit meiner Frau.
Im Supermarkt benutze ich einen Einkaufswagen, das gibt mir die entsprechende Stabilität. Beim Lenken des Wagens bin ich allerdings immer wieder wegen einsetzender Fallneigung auf die Hilfe meiner Frau angewiesen. Beim REWE Markt in Wilhermsdorf, PLZ 91452 hat das eigentlich immer sehr gut funktioniert, vielen Mitarbeitern sind wir bekannt und es herrschte Verständnis dafür, dass wir statt der vorgeschriebenen zwei, nur einen Einkaufswagen benutzen.

Die Rücksichtnahme endete allerdings am 11. Mai. Gegen 11 Uhr, mit gefülltem Einkaufswagen an der Kasse angekommen, wurden wir von der Kassiererin auf den fehlenden zweiten Einkaufswagen hingewiesen. Der hinzugezogene Leiter des REWE Marktes, vermutlich Herr ******, der zuvor allerdings noch nie in Erscheinungen getreten war, hat sich nicht weiter um meinen Schwerbehindertenausweis gekümmert. Das Gespräch zu meinen körperlichen Defiziten fand zwischen an der Kasse stehenden Kunden und Kassiererinnen statt. Ich beendete die Diskussion, da ich den Verlauf des Gespräches als menschenunwürdig empfand und keinen konstruktiven Ansatz erkennen konnte.
Meine Bitte, die auf dem Laufband liegender Ware noch bezahlen und mitnehmen zu können wurde mir abgeschlagen.
Ich war bislang der Meinung Personen in leitender Funktion müssten gewisse charakterliche Mindestvoraussetzungen aufweisen. Leider wurde ich heute eines Besseren belehrt. Manche Menschen neigen eben dazu vermeintliche Machtpositionen zur Erhöhung des eigenen Selbstwertgefühles auszunutzen.
Da die Korona bedingte „pro Person einen Wagen Regelung“ die Zahl der Einkaufenden begrenzen soll wäre auch eine andere Lösung denkbar gewesen. Meine Frau hätte ja z.B. nur einen leeren Einkaufswagen vor dem Einkauf an die Kasse stellen müssen.
Wir konnten den Einkauf schließlich im Nachbarort ohne weitere Probleme mit nur einem Einkaufswagen erledigen.
Ich bitte Sie um Beantwortung folgender Frage: Ist in der oben beschriebenen Situation die Regelung pro Person ein Einkaufswagen zwingend umzusetzen? Vor allen Dingen auch unter dem Aspekt, dass Rollatorbenutzer (Aussage des Supermarktleiters) keinen Einkaufswagen benötigen und somit ebenfalls in der Summe der Einkaufenden nicht mitgezählt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. ****** Schneider

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Ärger mit Rewe?

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07-06-2021 um 09:07 Uhr


Sehr geehrtes Kundenmanagement,

vielen Dank für ihre Antwort auf mein Schreiben. Aber die von mir geäußerten Fragen wurden nicht gelöst.
Weiterhin vielen Dank für die detaillierte Erläuterung der bestehenden Regeln und deren Ausnahmen. Und genau eine dieser Ausnahmeklauseln, welche Sie wie folgt zitieren: „oder auch Personen mit Gehhilfen, die nicht zwingend einen Einkaufswagen nehmen müssen und auch begleitet werden dürfen“, trifft exakt auf meine Situation zu. Belegbar ist dies durch meinen Schwerbehindertenausweis mit dem Zusatzkennzeichen „außergewöhnlich gehbehindert“ und „Begleitperson erforderlich“.
Ich bitte deshalb um Klärung folgender Fragen:

Wieso wurde mir der weitere Einkauf verweigert obwohl ich die von ihnen in ihrem Antwortschreiben genannten Voraussetzungen erfülle?
Wieso nahm der Geschäftsführer keine Kenntnis vom meinem Schwerbehindertenausweis, sondern verwickelte mich im Beisein von Kunden und Personal in eine entwürdigende Diskussion bezüglich meiner Gebrechen?
Warum wurde mir verwehrt die bereits von mir ausgesuchte und auf dem Förderband der Kasse befindliche Ware zu bezahlen und mitzunehmen? Dies auch unter dem Aspekt das die Produkte, welche teilweise der Kühlkette entnommen wurden vermutlich wieder dem Verkauf zugeführt wurden.

Diese Fragen ergaben sich bereits aus meinem ersten Schreiben. Mittlerweile erwarte ich noch eine Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landesregierung Bayern, dem ich ihre Stellungnahme und auch das heutige Schreiben zukommen lassen werde.
In der Hoffnung, dass mir von einem Mensch mit Namen eine Antwort statt eines Textbausteines zuteil werden wird, verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Dr. ****** Schneider

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

06-07-2021 um 11:39 Uhr


Problem ungelöst

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Kundenservice Note

NEIN

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2
Rewe
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