Angeblicher Parkverstoß

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  • 14 Feb 2020
  • #24872
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Ich habe am 27.01.2020, um ca. 17:45 Uhr, nach Arbeitsende meinen Einkauf im Rewe Markt in Bad Vilbel am Suedbahnhof, Bernd Kaffenberger OHG, getätigt. Einen Hinweis, dass man eine Parkscheibe verwenden muss habe ich nicht sehen können, zumal es auch schon dunkel, regnerisch und stürmisch war. Der Parkplatz war auch relativ leer. Es waren hauptsächlich Menschen zu Fuss auf dem Parkplatz, auf die ich achten musste.
Der Einkauf hat hoechstens eine halbe Stunde gedauert. Der Einkaufsbeleg weist eine Uhrzeit mit 18:16 Uhr aus. Der Beleg liegt mir vor.

Heute, am 14.02.2020, habe ich ein Schreiben der Firma "Parkwachter" erhalten, indem satte 37,50 Euro gefordert werden, mit dem Tatvorwurf: "widerrechtliches Parken ohne Besuch des zugehörigen Unternehmens, Parken ohne Parkscheibe".

In diesem Schreiben wird eine Uhrzeit mit 17:46 Uhr benannt. Das würde bedeuten, dass kurz nach Verlassen des Autos, um in den Markt zu gehen, direkt ein sogenannter "Zeuge" irgendwelche Auszeichnungen gemacht hat. Es macht mir den Anschein, dass dieser "Zeuge" wohl nur darauf gewartet hat, dass ich das Auto verlasse. Es wäre netter gewesen, mich als Rewe-Kundin darauf aufmerksam zu machen.
Ich habe auch keinen Hinweis unter dem Scheibenwischer, wie behauptet, feststellen können. Was ich allerdings feststellen konnte, dass ein Scheibenwischer leicht beschädigt war, aus mir unbekannten Gründen.

Die Forderung von 37,50 Euro finde ich unverschämt hoch, ganz abgesehen davon, eine Halteranfrage in Auftrag zu geben und mich hier als "Schwerverbrecher" zu behandeln. In wie weit hier auch ggf. eine Verletzung der DSGVO in Betracht kommt wäre wohl auch mal zu klären.

Warum der Parkplatz, so wie es sonst war, nicht mehr mit den Schranken gesichert ist und nur benutzt werden kann, wenn man dort auch einkauft, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich denke, damit hätte man weniger Ärger, wie jetzt mit verärgerten Kunden. Sie sollten diese Art der Überwachung wirklich nochmals überdenken.

Es wäre ggf. hilfreich für Ihre Kunden, wenn diese "angebliche" Beschilderung viel mehr ins Auge fallen würde und ggf. auch an der Eingangstür nochmals darauf aufmerksam gemacht wird.

Also ich werde schon aus Prinzip, jedenfalls solange die Sache nicht geklärt ist, nicht mehr bei Rewe in Bad Vilbel einkaufen. Ich kann auch wunderbar im Nachbarort oder bei anderen Lebensmittelfirmen einkaufen.




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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

27-02-2020 um 16:28 Uhr


Problem behoben

10 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Rewe hat mir mit das Problem gelöst. Jedoch sollte m. E. geprüft werden, ob es wirklich Sinn macht die Parkplätze durch "solche" Firmen überwachen zu lassen. Hier werden nur Kunden verärgert und der Markt muss sich mit den verärgerten Kunden auseinandersetzen oder andere beschweren sich nicht und zahlen und gehen dort nie wieder einkaufen. Die Schranke fand ich persönlich viel besser und unproblematischer.

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Rewe
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