Parkzeitüberschreitung Vorgangsnummer 4000360663

  • 23 Aug 2024
  • #612684
  • 42
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe von ihrer Firma eine Rechnung mit Datum vom 2.8.2024 in Höhe von 30,00 Euro zugesandt bekommen. Zugestellt wurde diese am 10.8.2024. Ein Postweg von 8 Tagen. Es bleiben also für die Zahlung 2 Tage. Dies ist mit Ihren AGB´s nicht vereinbar. Die folgende Mahnung mit Datum vom 15.8.2024, zugestellt am 22.8.2024 hat einen Postweg von 7 Tagen und auch hier ist die Zahlungsfrist mit Ihren AGB´s und der gesetzlichen 10-Tagefrist nicht eingehalten. Des weiteren frage ich mich, wieso eine Halterermittlung in Höhe von 5,85 Euro in Rechnung gestellt wurde, wo doch schon in der Rechnung vom 2.8.2024 die Daten bekannt sind. Ich überweise die offene Forderung in Höhe von 30,00 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
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