Zu geringe Erstattung einer Stornierung

  • 11 Sep 2024
  • #615061
  • 27
Anzeige

Bezüglich Ihrer Rückerstattung von 68,82,-€ habe ich noch einige Fragen.
Ich komme gerade von der Verbraucherzentrale Celle, mit der ich die Reisekonditionen besprochen habe.
Zur Information: Es geht um die Reisestornierung meines Reisepartners, der krankheitsbedingt nicht mitreisen darf.
Der og. Betrag erscheint mir sehr niedrig und ist von Ihnen nicht begründet worden.
Nach § 651h (Rücktritt vor Reisebeginn) ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Ebenso steht: "Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten...Der Reisende kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen".
Den Betrag von 68,82,-€ sehe ich nicht als angemessen an.
Ich bitte Sie um Begründung des Betrages und gegebenenfalls um ein kulantes finanzielle Entgegenkommen.
Mit freundlichen Grüßen
****** ******

Teilen

Ärger mit Lastminute.de?

Schreib sofort eine Beschwerde und löse dein Problem!

Beschwerde schreiben!
0
Lastminute.de
Zufriedenheitsindex: 15.6/100

Problem mit Lastminute.de?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.