Sehr geehrte Damen und Herren, leider sind Sie weder telefonisch noch schriftlich erreichbar.
Jetzt haben Sie mir via Email eine Anleitung zur Einlösung meines Guthabens für die Buchung 9211441742441 zugesandt. Darin schreiben Sie, dass der Gutschein für die wegen der Coronapandemie zwangsweise stornierte Reise nur im ursprünglich gebuchten Hotel in Luxemburg angerechnet werden kann.
Der Termin ist verfallen .
Eine Reise in das damals gebuchte Hotel ist für mich daher völlig sinnlos.
Gerne würde ich das Guthaben für eine Berlin-Reise verwenden.
Bitte teilen Sie mir die notwendigen Schritte hierzu mit.
Herzlichen Dank im Voraus
Prof. ****** ******
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Antwort des Verbrauchers
01-09-2021 um 10:50 Uhr
Nach nun wochenlangem vergeblichen Warten auf Ihre Antwort auf meine Mails fordere ich Sie auf zur Kontaktaufnahme bis zum 07.09.2021. Danach werde ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.
Gruß
Prof. ****** ******
Antwort des Verbrauchers
16-10-2021 um 10:05 Uhr
Ich fordere Sie letztmalig auf zur Kontaktaufnahme, da Sie für mich aktiv nicht erreichbar sind.
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